Privatgutachten erstattungsfähig?

  • Hallo,
    es geht mal wieder um Privatgutachterkosten.
    Die Beklagtenseite macht diese geltend, da der Verdacht des Versicherungsbetruges vorliegt - aus ihrer Sicht.
    Die Klägerseite rügt u.a. dass das Gutachten nicht vorgelegt wurde.
    Da bin ich mir unsicher. Ich weiß, dass das Gutachten nicht komplett in den Rechtsstreit eingeführt werden muss, sondern dass Auszüge ausreichen. Muss das Gutachten komplett eingeführt und vor allem der Gegenseite vorgelegt werden?

  • Die Frage kann man mit "Nein" beantworten, muß alles nicht. Dazu die Entscheidung des BGH (MDR 2013, 559 = Rpfleger 2013, 416 = NJW 2013, 1823) sowie die aktuelle Rechtsprechung des OLG Saarbrücken (NJW 2017, 2919, vgl. aber auch in ZInsO 2017, 2032) und des FG Hamburg (EFG 2017, 1620). Letztlich ist aber für die Notwendigkeit dieser Kosten immer die Einzelfallprüfung notwendig.

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
    L E O N A R D O | D A | V I N C I

  • Nachtrag: habe die Entscheidung eben gelesen und festgestellt, dass die ursprüngliche Entscheidung nicht nur von meinem LG kommt, sondern auch ich derjenige war, der die Privatgutachtenkosten im Kfb damals festgesetzt hat ...

  • Nachtrag: habe die Entscheidung eben gelesen und festgestellt, dass die ursprüngliche Entscheidung nicht nur von meinem LG kommt, sondern auch ich derjenige war, der die Privatgutachtenkosten im Kfb damals festgesetzt hat ...


    :blumen::olgbestae... fehlt noch so 'nen Smiley für'n BGH. :D

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