Vorlage Mietvertrag am Tag vor Versteigerungstermin

  • Hallo zusammen ... ich habe morgen Versteigerungstermin - gewerbliche Nutzung, Schätzwert 750.000,00 €, da stürmen die Bieter nicht gerade ...Es gab bereits einen Termin am 10.08.2017, der ergebnislos verlief, da der einzige Bieter keine Sicherheit geleistet hatte. Dieser Interessent hat jetzt SL überwiesen. Heute legt der Schuldner einen Mietvertrag vom 31.07.2017 (also vor dem letzten Termin, in dem von Vermietung nicht die Rede war), nach dem das Objekt auf 10 Jahre vermietet ist und alle Kündigungsgründe auf Seiten des Vermieters und auch des Erstehers in der ZVG von vornherein ausgeschlossen werden. Von der Mietzahlung ist der Mieter bis 2027 wegen erheblicher Investitionskosten befreit ....
    Gibt es irgendetwas, was ich tun kann außer dies bekannt zu geben und den Dingen ihren lauf zu lassen?

  • ich würde besonders eindrücklich auf das sonderkündigungsrecht hinweisen und darauf, dass es natürlich der Schuldner ist, der das hier vorlegt und einbringt und dass die interessenten dies bei der Bewertung der vortrags einbeziehen mögen.
    außerdem der klare hinweis, dass dir nicht bekannt ist, ob das was da vorgetragen wurde stimmt, und Streitigkeiten zwischen ersteher und (vermeintlichem!) Mieter prozessgerichtlich auszutragen sein werden

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Aber das Sonderkündigungsrecht gibt dem Ersteher doch nur einen zeitlichen Vorteil zu kündigen. Einen Grund braucht er dennoch ...Ich habe in meiner Schilderung des Falles wohl versehentlich geschrieben, dass der Schuldner den Vertrag vorlegt - stimmt nicht. Es ist der Anwalt des Mieters .... Der RA ist mir aber aus anderen verfahren als RA und Vertrauter des Schuldners bekannt ... Daher wohl die Verwechselung.

  • Sonderkündigungsrecht heißt es im ZVG auch bei vermieteten Wohnraum.....
    Nur bedarf die ordentliche Kündigung von Wohnraum unter Nutzung des Sonderkündigungsrechts des ZVG m.E. der Angabe eines Kündigungsgrundes, § 573 BGB.

    Das Sonderkündigungsrecht des Erstehers kann der Schuldner vertraglich nicht ausschließen.

  • und:
    Gewerbe genießt vor allem nicht den (sozialrechtlichen) Kündigungsschutz.
    Würde dem antragstellenden Gläubiger dringend anraten, im Falle erneuter Ergebnislosigkeit Zwangsverwaltungsantrag (Institutszwangsverwaltungsantrag, wenn privilegiert) zu stellen. Dann könnte auch mehr ermittelt werden, ob diese (angeblichen) Investitionen denn schon alle vollständig verbaut sind .... ???

  • Zu bedenken ist auch:
    1. Was sagt das (hoffentlich aktuelle) Wertgutachten über die Nutzung und den Zustand des Versteigerungsobjekts?
    2. Eine Vermietung mit suspekten Regelungen während des laufenden Versteigerungsverfahrens dürfte durch den Grundschuldgläubiger anfechtbar sein, LG Berlin 65 S 367/13. Es gibt sogar die Auffassung, dass ein während des laufenden Versteigerungsverfahrens abgeschlossener (Wohnraum-)Mietvertrag unwirksam ist, wenn die Vermietung außerhalb einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung erfolgt ist, LG Frankfurt/Oder, 15 S 150/10.
    3. Sofern ein Antrag auf abweichende Versteigerungsbedingungen dahingehend kommt, dass das Sonderkündigungsrecht ausgeschlossen wird, wäre BGH, V ZB 7/12, zu beachten: Das Vollstreckungsgericht darf den Antrag zurückweisen, wenn trotz rechtzeitiger Aufforderung weder der vollständigen Mietvertrag im Original noch Nachweise über die behaupteten Mietvorauszahlungen bzw. den Baukostenzuschuss vorgelegt werden. Besteht der Verdacht, dass die Möglichkeit, abweichende Versteigerungsbedingungen zu verlangen, rechtsmissbräuchlich genutzt wird, kann das Vollstreckungsgericht den Antragsteller auffordern, sein Vorgehen zu erläutern, oder sich auf andere Weise von der Ernsthaftigkeit des Antrags überzeugen; hierzu gehört die Möglichkeit, die Vorlage von Originalunterlagen zu verlangen (vgl. Hintzen in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 13. Aufl., § 59 Rn. 7). Ein solcher Verdacht liegt bei behaupteten Baukostenzuschüssen nicht fern.

  • Die "Einschränkungen" des Sonderkündigungsrechts (das natürlich auch nicht per Mietvertrag ausgeschlossen werden kann) gelten nur für Wohnraum, nicht für Gewerbe, Garagen...

    Alles andere ist im Streitfall Sache der Gerichte.

    Manchmal hilft es auch, diese Unterlagen dem Finanzamt zu übersenden.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten. Der Termin ist vorbei. Zuschlag bei knapp über der 5/10 Grenze. Durch den Mitvertrag sind einige Bieter (es waren mehr da als erwartet) abgeschreckt worden - aber eben nicht alle. Durch den Mietvertrag und damit befürchteten Schwierigkeiten weniger Konkurrenz beim Bieten und ein niedrigeres Meistgebot ... So war sicher nicht der Plan des Schuldners .... Er war ziemlich sauer :mad: und legt Beschwerde ein. Und ich habe ich wieder etwas gelernt :)

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten. Der Termin ist vorbei. Zuschlag bei knapp über der 5/10 Grenze. Durch den Mitvertrag sind einige Bieter (es waren mehr da als erwartet) abgeschreckt worden - aber eben nicht alle. Durch den Mietvertrag und damit befürchteten Schwierigkeiten weniger Konkurrenz beim Bieten und ein niedrigeres Meistgebot ... So war sicher nicht der Plan des Schuldners .... Er war ziemlich sauer :mad: und legt Beschwerde ein. Und ich habe ich wieder etwas gelernt :)

    Das ist auf den Punkt gebracht das Standardergebnis solcher unsinniger Bemühungen. Fast immer beeinträchtigen die Tipps der Versteigerungsverhinderer das Ergebnis und gehen somit zu Lasten der Eigentümer, die das aber immer erst hinterher realisieren.

    Leider sind die Eigentümer aber oft beratungsresistent gegenüber entsprechenden Hinweisen von uns oder von den Banken, denen sie die Schuld an ihrer Misere zuschieben. Da wird dann lieber windigen Beratern üppiges Handgeld bezahlt, verstehe das wer will.

    Es gibt übrigens mittlerweile auch Profibieter, die gezielt nach Versteigerungen suchen, bei den Versteigerungsverhinderer tätig sind, weil sie wissen, dass sie dann günstig zuschlagen können. Von fingierten Mietverträgen, Suizidandrohungen u.ä. lassen sich diese Profis nicht abschrecken.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Es gibt übrigens mittlerweile auch Profibieter, die gezielt nach Versteigerungen suchen, bei den Versteigerungsverhinderer tätig sind, weil sie wissen, dass sie dann günstig zuschlagen können.

    ...vielleicht sogar kollusiv? :cool:

    Sogar das will ich nicht ausschließen, wobei ich aber keine Belege dafür habe.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Es gibt übrigens mittlerweile auch Profibieter, die gezielt nach Versteigerungen suchen, bei den Versteigerungsverhinderer tätig sind, weil sie wissen, dass sie dann günstig zuschlagen können.

    ...vielleicht sogar kollusiv? :cool:

    Sogar das will ich nicht ausschließen, wobei ich aber keine Belege dafür habe.

    Das merkt man dann, wenn die Wiederversteigerung auf den Tisch flattert.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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