Hallo zusammen,
es kommt ja immer mal wieder vor, dass das Jugendamt nicht möchte, dass den Kindeseltern der Aufenthaltsort des Kindes mitgeteilt wird.
Mich würde interessieren, wie ihr so etwas grundsätzlich handhabt und welche rechtliche Grundlage es gibt (oder auch nicht).
Aktuell habe ich folgenden Fall:
KM minderjährig
KV volljährig
Anerkennung der Vaterschaft schwebend unwirksam, da die Eltern der KM nicht zugestimmt haben.
Amtsvormundschaft des Jugendamtes
Kind in Bereitschaftspflegefamilie
Nunmehr möchte das JA, dass dem Kindesvater die genaue Anschrift seines Kindes nicht mitgeteilt wird. Es bestehen (angeblich) Bedenken, dass das Kind entführt werden soll....
Vielen Dank!