Ich habe hier eine für mich seltene Konstellation:
Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen einer GbR. An Warenbestand ist zumindest so viel vorhanden, dass eine kostendeckende Summe erreicht werden kann, so dass es zu Eröffnung kommen wird. Einer der Gesellschafter ist Beamter auf Lebenszeit, so dass hier eine Realisierung von Haftungsansprüchen über § 93 InsO zumindest nach jetziger Einschätzung auch grundsätzlich möglich ist. Allerdings wird wohl derzeit schon von der Geschäftsbank der GbR eine Gehaltspfändung durchgeführt. Ob er im Rahmen der direkten Gesellschafterhaftung in Anspruch genommen wird oder aber aufgrund einer zusätzlichen, rechtlich selbständigen Verpflichtung, etwa aufgrund von Bürgschaft etc. weiß ich noch nicht. Eine Inanspruchnahme aus Bürgschaft etc. einmal unterstellt:
Hier gibt es ja BGH IX ZR 265/01, wonach § 93 InsO einen solchen Fall nicht betrifft. Gibt es hier neue Entscheidungen? Wenn das nach wie vor aktuell wäre und die Gehaltspfändung aufgrund Bürgschaft etc. erfolgte, wäre ja für eine weitere Inanspruchnahme nach § 93 InsO vermutlich kein Raum mehr vorhanden.