Vergütung für Fertigen des Vergütungsantrags?

  • Hallo zusammen,

    ich habe im Forum leider nichts Passendes gefunden, daher meine Frage: Ich habe einen Vergütungsantrag einer Verfahrenspflegerin vorliegen. Die Pflegerin war wiederum für die Vertretung der unbekannten Erben im Verfahren zur Festsetzung der Nachlasspflegervergütung bestellt worden. Jetzt hat sie in ihrer Abrechnung 7 Minuten für die Fertigung ihres Vergütungsantrages angesetzt. Die Kosten dafür bekommt sie doch aber nicht aus der Staatskasse oder liege ich da jetzt ganz falsch? Für mich fällt das eigentlich nicht mehr in ihren Aufgabenkreis. Dass sie dafür Zeit gebraucht hat, steht außer Frage, aber das liegt doch in der Natur der Sache und kann nicht auf Kosten der Staatskasse gehen oder?

  • Eine Vergütung für die Erstellung des Vergütungsantrages gibt es nicht.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Dies gilt übrigens unabhängig davon, wie derjenige beteiligt ist (Nachlasspfleger, Verfahrenspfleger, Vormund etc.), ob er pauschal oder konkret abrechnet, und ob sich der Antrag gegen die Landeskasse oder den Vertretenen richtet, denn die Abrechnungstätigkeit erfolgt nur im eigenen Interesse und (unabhängig vom Umfang der gesetzlichen Vertretungsmacht) niemals für den Vertretenen.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

    Einmal editiert, zuletzt von Ernst P. (16. November 2017 um 07:59)

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