Einsichtnahme in privatschr. hinterlegtes Testament

  • Hallo,

    ich bräuchte mal kurz eure Hilfe. Ich bin neu im Nachlass und habe eine Anfrage eines Rechtsbeistandes. Er beantragt unter Vorlage einer Vollmacht der Testatoren
    Einsichtnahme in ein bei uns hinterlegtes privatschriftliches Testament. Die Testatoren wohnen auswärts und die Kopien des Testaments hätte der Antragsteller
    wegen Ablauf der Aufbewahrungsfristen vernichtet. Angeblich überlegen die Testatoren ein neues Testament zu erstellen.

    Ich finde es problematisch und würde auf das Erscheinen der Personen bestehen. Wie seht ihr das?

  • Wir schicken das Testament in solchen Fällen zum jetzigen Wohnortgericht und dort kann dann von den Testatoren Einsicht genommen werden

  • Wir schicken das Testament in solchen Fällen zum jetzigen Wohnortgericht und dort kann dann von den Testatoren Einsicht genommen werden

    So würde ich es auch machen. Und gleich noch fragen, ob es jetzt im NLG an ihrem jetzigen Wohnort weiterverwahrt werden soll.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Habe Zweifel, dass der Rechtsbeistand von § 10 FamFG mit erfasst ist, von daher auch Bedenken gegen die Einsicht durch diesen. Aber man könnte doch auch eine Kopie des Testamentes an die Testatoren senden, oder? Verbunden dann mit dem Hinweis, dass ggf. eine Rückgabe oder Weiterverwahrung beim Wohnortgericht erfolgen könnte. Dann müsste das Testament nicht (unnötig?) versandt werden.

  • Habe Zweifel, dass der Rechtsbeistand von § 10 FamFG mit erfasst ist, von daher auch Bedenken gegen die Einsicht durch diesen. Aber man könnte doch auch eine Kopie des Testamentes an die Testatoren senden, oder? Verbunden dann mit dem Hinweis, dass ggf. eine Rückgabe oder Weiterverwahrung beim Wohnortgericht erfolgen könnte. Dann müsste das Testament nicht (unnötig?) versandt werden.

    So war es gemeint. Die Testatoren können Einsicht am jetzigen Wohnort nehmen. Einem Bevollmächtigten würde ich keine Einsicht erteilen.
    Natürlich würde ich sie vorher fragen, ob sie das möchten. Das habe ich als selbstverständlich vorausgesetzt. Sonst verschicke ich auch keine Testamente.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Aber man könnte doch auch eine Kopie des Testamentes an die Testatoren senden, oder? Verbunden dann mit dem Hinweis, dass ggf. eine Rückgabe oder Weiterverwahrung beim Wohnortgericht erfolgen könnte. Dann müsste das Testament nicht (unnötig?) versandt werden.

    :gruebel: Wie machst du eine Testamentskopie von einem in einem verschlossenen und versiegelten Testamentsumschlag befindlichen Testament? :gruebel:

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