Hallo zusammen,
in meine Fall ist vor über 1 Jahr ein Teilurteil ergangen - die KGE bleibt dem Schlussurteil vorbehalten
Verfahren wurde nunmehr seitdem nicht mehr betrieben
Nun stellt sich hier die Frage, wie mit den bereits bezahlten PKH-Raten zu verfahren ist - kann die weitere Vergütung ausbezahlt werden und werden die zu viel bezahlten PKH-Raten nun zurückerstattet? Die bislang einbezahlten Raten decken die GK, ausbezahlte PKH-Vergütung und die weitere Vergütung und es bleiben dann noch über 2.000€ übrig...
Leider habe ich weder in den Kommentaren, KostVfg, DB-PKH etwas gefunden...
Hat jmd. von euch eine Idee?