Hallo, ich habe zwei Beratungshilfeakten vorgelegt bekommen. Antragstellerin war bereits beim Anwalt. Erste Beratung war am selben Tag. Es geht um einen Wasserschaden in der Wohnung. In der einen Akte wird die Angelegenheit dahingehend bezeichnet, dass der Obermieter (Verursacher) nicht tätig wird und in der anderen Akte geht es darum, dass der Vermieter nicht tätig wird. Sind es nun zwei Angelegenheiten, wegen zwei verschiedenen Gegnern?
Würde mich über Meinungsäußerungen freuen. Vielleicht hatte ja auch schon jemand einen ähnlichen Fall.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!