Nachweis Mittellosigkeit/Schulden ggü. Verwandten

  • Laut Vermögensverzeichnis des Betreuers ist die Betroffene vermögend.
    Als diesem die Entnahme seiner Vergütung aus dem Vermögen der Betroffenen gestattet wird
    legt diese dagegen Beschwerde ein. Sie trägt vor sie habe Schulden bei ihren Verwandten, die
    sie in der Vergangenheit in hohem Maße finanziell unterstützt haben.
    Belege gibt es keine, lediglich eine Excel-Tabelle und die schriftliche Versicherung der Verwandten,
    dass die Schulden tatsächlich bestehen.

    Muss ich das ausreichen lassen ? Kann ich ein notarielles Schuldanerkenntnis verlangen ?

    (Zur Einordnung: Sie ist Eigentümerin einer ETW Wert ~ 150.000 €, angebliche Schulden gehen darüber hinaus)

  • da würde ich es zum Bezirksrevisor schicken und um Stellungnahme bitten. Da ja hier dann die Staatskasse zahlen muss, wenn du sie als mittellos anerkennst.


    Wobei: Bei der Feststellung der Vermögenslage bezüglich der Betreuervergütung (anders als bei Gerichtskosten) ist nur das AKTIVVERMÖGEN zu berücksichtigen, nicht die Schulden insofern ist deine Frage für mich -ohne Erläuterung-nicht ganz nachzuvollziehen.
    [TABLE='width: 100%']

    [tr]


    [TD='align: left']BayObLG,
    [/TD]

    [/tr][tr]


    [TD='width: 25, align: right']Fundstelle:
    [/TD]
    [TD='align: left'] FamRZ 2004, 308
    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]

    Hilft es?

  • Solange genügend Aktiva vorhanden sind, spielen (angebliche) Schulden keine Rolle. Dem Rechtsmittel ist also nicht abzuhelfen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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