Laut Vermögensverzeichnis des Betreuers ist die Betroffene vermögend.
Als diesem die Entnahme seiner Vergütung aus dem Vermögen der Betroffenen gestattet wird
legt diese dagegen Beschwerde ein. Sie trägt vor sie habe Schulden bei ihren Verwandten, die
sie in der Vergangenheit in hohem Maße finanziell unterstützt haben.
Belege gibt es keine, lediglich eine Excel-Tabelle und die schriftliche Versicherung der Verwandten,
dass die Schulden tatsächlich bestehen.
Muss ich das ausreichen lassen ? Kann ich ein notarielles Schuldanerkenntnis verlangen ?
(Zur Einordnung: Sie ist Eigentümerin einer ETW Wert ~ 150.000 €, angebliche Schulden gehen darüber hinaus)