Gläubiger in Insolvenz

  • Hallo zusammen,

    meine Gläubigerin, welche den PfÜB beantragt, befindet sich in Insolvenz. Nunmehr wird diese dadurch ja durch den Insolvenzverwalter vertreten. Also bräuchte ich doch eigentlich die Bestellungsurkunde des Insolvenzverwalters als Vertretungsnachweis oder?

    Nun hat der Insolvenzverwalter widerrum ein Inkassounternehmen mit der Einziehung der Forderungen beauftragt, welches nunmehr einen Rechtsanwalt damit beauftragt hat. Nun liegen mir jeweils Vollmachten in Kopie sowie die Bestellungsurkunde in Kopie vor.

    Nun stehe ich etwas auf dem Schlauch. Brauche ich nicht zumindest die Bestellungsurkunde im Original um den Fortbestand zu überprüfen?

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