KFB in die Niederlande

  • Hallo zusammen,

    der Klägervertreter beantragt die Festsetzung der RA Gebühren gem. § 11 RVG.
    Nun sitzt der Kläger in den Niederlanden. Kann ich den KFB mit Einschreiben Rückschein zustellen oder muss ich eine von den komplizierten Auslandszustellungen veranlassen?

    Ich kenn mich damit leider nicht so aus.

  • In die Niederlande kannst du per Einschreiben mit internationalem Rückschein zustellen (Art. 14 EuZVO). Falls dein Kläger kein Deutscher ist, vergiss' die Belehrungen über sein Annahmeverweigerungsrecht nicht. Den Vordruck findest du hier.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!