Beschwerdegebühr neben Verfahrensgebühr?

  • Hallo,

    ich bin langsam wirklich ratlos und erhoffe mir Hilfe im folgenden Sachverhalt:
    Es handelt sich um ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. In der I. Instanz trägt die ASt'in die Kosten. Es wird sofortige Beschwerde eingelegt. Dieser wurde nicht abgeholfen und die Sache der nächst höheren Instanz vorgelegt. Die Kostenentscheidung dort lautet "Die Kosten des Verfahrens einschließlich des Beschwerdeverfahrens trägt der AGg."
    So, der PV der ASt'in reicht Kostenanträge für die II. Instanz ein. Zunächst für das Beschwerdeverfahren (VV 3500, VV 7002, VV 7008) und dann später einen weiteren Antrag, auszulegen als Nachfestsetzungsantrag, sozusagen für die Vertretung in der II. Instanz (VV 3200, VV 7002, VV 7008). In dem Nachfestsetzungsantrag zieht er die bereits festgesetzten Gebühren für das Beschwerdeverfahren ab. Die KFBs wurden wie beantragt erlassen und nun wurde natürlich ein Rechtsmittel gegen den zuletzt ergangenen KFB eingelegt. Im Grunde genommen wird vorgetragen, dass VV 3500 RVG nicht neben VV 3200 RVG erstattungsfähig sei. Mich verwirrt die getroffene Kostenentscheidung in diesem Zusammenhang schon sehr. Ich finde dazu leider so gar nichts und weiß einfach nicht weiter, wie ich hier entscheiden soll...

  • Es ist für das Verfahren in der nächsthöheren Instanz nur eine 0,5 Beschwerdegebühr entstanden, aber keine 1,6 Verfahrensgebühr, da es sich um ein Beschwerdeverfahren gehandelt hat, aber nicht um ein Berufungsverfahren.

  • Es ist für das Verfahren in der nächsthöheren Instanz nur eine 0,5 Beschwerdegebühr entstanden, aber keine 1,6 Verfahrensgebühr, da es sich um ein Beschwerdeverfahren gehandelt hat, aber nicht um ein Berufungsverfahren.


    :daumenrau (vgl. z. B. auch: Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl., Anh. II Rn. 77 ff.)

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  • Vielen lieben Dank für die schnelle Hilfe!
    Mich hatte die Kostenentscheidung irgendwie total verunsichert.. :oops:

    Macht nichts, passiert uns allen doch hin und wieder - gerade deinen Fall habe ich auch schon des Öfteren gehabt, auf meine Absetzung bzw. Abänderung kam dann aber auch keine Beschwerde.

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