Anwendung RiVASt

  • Hallo zusammen,

    ich soll eine Ladung zur Hauptverhandlung an den Angeklagten - wohnhaft in Belgien - zustellen. Würde natürlich zunächst versuchen, per AR-Schein zuzustellen und warten, ob die Zustellung wirksam erfolgt. Gemäß § 116 RiVASt dürfen Zwangsmittel diesem ja nur angedroht werden, sofern mitgeteilt, wird, dass diese im Hoheitsgebiet des ersuchten Staates nicht vollstreckt werden können. Wird in der Praxis diese Formulierung einfach so übernommen oder kann die Androhung komplett entfallen, da diese ja quasi hinfällig ist?

    Und bin ich verpflichtet, die Formulare der RiVASt (z.B. Nr. 31c) hierfür zu benutzen oder genügen die Standardladungen, die auch für die Ladungen innerhalb Deutschlands genutzt werden, den Erfordernissen der RiVASt?

    Eine blöde Frage noch hinterher: gibt es überhaupt keine Möglichkeit, die angedrohten Zwangsmittel im Hoheitsgebiet des ersuchten Staates zu vollstrecken? Irgendwelche bilateralen Abkommen hierzu o.ä.? Oder kann die o.g. Formulierung grundsätzlich bei Ladungen im Ausland lebender Angeklagter verwendet werden?

    Vielen Dank vorab und Gruß

    dimoe


  • Eine blöde Frage noch hinterher: gibt es überhaupt keine Möglichkeit, die angedrohten Zwangsmittel im Hoheitsgebiet des ersuchten Staates zu vollstrecken? Irgendwelche bilateralen Abkommen hierzu o.ä.? Oder kann die o.g. Formulierung grundsätzlich bei Ladungen im Ausland lebender Angeklagter verwendet werden?
    dimoe

    Nein, da gibt es keine Möglichkeiten, da es sich um einen eingriff in die Hoheitsrechte handeln würde.

    Ich lasse immer die Standartladungen nehmen und diese werden dann modifiziert. Da hier alles über Eureka läuft und die Formulare nach RiVASt nicht eingepflegt sind, wäre der Aufwand zu groß. Ich wüsste jetzt gar nicht, wie die Geschäftsstellen die ausfüllen sollten.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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