Briefauschluss

  • Mir liegt der Antrag auf nachträglichen Briefausschluss einer Gesamtgrundschuld vor. Bei der Vorlage des Gesamtbriefes ist mir aufgefallen, das die verbundenen Briefe der anderen Grundbuchämter bereits unbrauchbar gemacht wurden. Wenn ich auf Grund des Briefauschluss unseren Brief ebenfalls unbrauchbar mache, muss ich dann die Briefe der anderen Grundbuchämter an diese zurücksenden, damit die Briefe dort zur Sammlung genommen werden können?

  • Ich würde die anderen, bereits unbrauchbar gemachten, Briefe nicht zurücksenden. Du nimmst ihn zur Sammlung bei dir wird er dann nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

  • Wenn ich auf Grund des Briefauschluss unseren Brief ebenfalls unbrauchbar mache, muss ich dann die Briefe der anderen Grundbuchämter an diese zurücksenden, damit die Briefe dort zur Sammlung genommen werden können?

    Du darfst nur deinen Brief abtrennen. Die anderen, verbundenen Briefe zum nächsten Grundbuchamt zur richtigen Sachbehandlung senden.

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