Hallo zusammen,
es möchte jemand den Verein auflösen. Da wohl in der Satzung nichts bestimmt ist, wie dies öffentlich bekannt zu machen ist, greift nun §50 a BGB.
Da ich neu und alleiniger Rechtspfleger bei meinem Gericht bin, weiß ich natürlich nicht, in welchem Blatt hier veröffentlicht wird. In aller Regel ist dies meine ich aber der elektronische Bundesanzeiger. Verweise ich daher nun einfach drauf, dass dort bekannt gemacht werden muss?
Die Bekanntmachung ist aber nicht von mir durchzuführen oder?
Liebe Grüße und danke für die Hilfe!