Teilweise Erledigung eines Rechtshilfeersuchens

  • Ich habe folgenden Fall:

    Es wurden zwei Rechtshilfeersuchen in die Niederlande gesandt mit der Bitte, zwei Zeugen zu einem Unfall zu vernehmen. In der Sache wurde ein Formblatt B (Empfangsbestätigung) zurückgesandt. Nun ist das Formblatt H mit einem Protokoll in niederländisch eingegangen. Zu dem Termin ist offensichtlich nur ein Zeuge erschienenen. Der andere ist nicht erschienen. Der erschienene Zeuge wurde vernommen. Ich werde das Protokoll jetzt noch übersetzen lassen.

    Kann ich davon ausgehen, dass ein weiterer Termin angesetzt wird und der andere Zeuge erneut geladen wird (ggf. mit Zwangsmitteln), oder muss ich dem niederländischen Gericht mitteilen, dass die Sache nicht als vollständig erledigt betrachtet wird?

    Vielen Dank für die Antworten.

  • Ich würde erst mal die Protokollübersetzung abwarten. Vielleicht steht dazu ja was drin. Und wenn nicht, würde ich höflich nachfragen, was mit dem zweiten Zeugen wird.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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