Ich habe folgenden Fall:
Es wurden zwei Rechtshilfeersuchen in die Niederlande gesandt mit der Bitte, zwei Zeugen zu einem Unfall zu vernehmen. In der Sache wurde ein Formblatt B (Empfangsbestätigung) zurückgesandt. Nun ist das Formblatt H mit einem Protokoll in niederländisch eingegangen. Zu dem Termin ist offensichtlich nur ein Zeuge erschienenen. Der andere ist nicht erschienen. Der erschienene Zeuge wurde vernommen. Ich werde das Protokoll jetzt noch übersetzen lassen.
Kann ich davon ausgehen, dass ein weiterer Termin angesetzt wird und der andere Zeuge erneut geladen wird (ggf. mit Zwangsmitteln), oder muss ich dem niederländischen Gericht mitteilen, dass die Sache nicht als vollständig erledigt betrachtet wird?
Vielen Dank für die Antworten.