Was meint ihr:
Hat ein Schuldner, der 2 Monate nach Beginn des 2. Jahres des Restschuldbefreiungsverfahrens schon so viel an den Treuhänder gezahlt hat, dass alle angemeldeten Forderungen und Kosten gezahlt werden könnten,
den Anspruch, dass Treuhänder quasi "vorzeitig" das 2. Jahr abrechnen muss und dann die Voraussetzung des § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO "die Forderungen der Insolvenzgläubiger befriedigt sind" bereits gegeben ist ?
Oder muss das 2. Jahr der RSB-Phase vollständig abgewartet werden und der Übererlös wird nachträglich (§ 300a InsO) an den Schuldner zurückerstattet ?