Mein Erblasser war Geschäftsführer und einziger Gesellschafter einer GmbH.
Auf Drängen des Handelsregisters wurde eine Nachlasspflegschaft zur Abwicklung der GmbH angeordnet.
Der Nachlasspfleger wird vom Registergericht zur Anmeldung der Löschung der GmbH in öffentlich beglaubigter Form angehalten.
Es GmbH ist jedoch überschuldet und es ist auch sonst kein Vermögen vorhanden, sodass auch die hierzu anfallenden Notarkosten nicht beglichen werden können.
Auf Nachfrage teilt der Registerkollege mit, dass eine Löschung von Amts wegen nicht beabsichtigt sei und nun ist seit Monaten Stillstand.
Wissen die Experten eine Lösung?
Ich kann doch unmöglich die Notarkosten als Nachlassauslagen aus der Landeskasse anweisen.?!