Maßregelvollzug Berlin

  • Ich brauche dringend die örtliche Zuständigkeit für den Maßregelvollzug ( § 64 StGB) in Berlin.
    Meine Verurteilte (weibl.) befindet sich in der JVA Berlin, hat keinen festen Wohnsitz (vor mehreren Jahren hat sie teilweise in Bayern und in Sachsen gewohnt) und keiner will Sie zum Vollzug der Maßregel haben :(. Ich finde aber auch keine Zuständigkeitsregelung. Gibt es da vielleicht etwas spezielles?

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Mein Problem ist, dass diese sich weigern, die VU aufzunehmen, da diese keinen Wohnsitz in Berlin hat (nur Verwahrort JVA). Einen Wohnsitz hatte die VU vor Jahren in Sachsen, wurde dort aber v.A.w. abgemeldet, da sie eine längere Freiheitsstrafe verbüßt. -aus diesem Grund lehnt Sachsen die Zuständigkeit für den Maßregelvollzug ab.
    Einziger "Wohnsitz" ist die JVA Berlin, dies will aber die Einrichtung nicht akzeptieren.
    Meine Hoffnung war nun, dass es (ähnlich wie hier in Bayern) eine Vorschrift hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit (Verwahrort?) gibt.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Ich brauche dringend die örtliche Zuständigkeit für den Maßregelvollzug (§ 64 StGB) in Berlin.

    Der Vollstreckungsplan von Berlin gibt da nicht viel her (aber die haben ja nur 1 Einrichtung, und daher nicht viel zu Regeln). Ich würde daher von der Berliner Zuständigkeit ausgehen, und wenn die sie nicht wollen sollten die sich selber Länderübergreifend um eine Einrichtung kümmern, die sie statt dessen aufnimmt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!