Hallo!
- Antrag auf Festsetzung der Vergütung gem. § 11 RVG vom 10.10.2017
- rechtliches Gehör gewährt
- Beschluss vom 08.11.2017
- Beschwerde vom 13.11.2017 mit dem Einwand, dass der Betrag bereits am 21.08.2017 gezahlt wurde
- Beschwerde an RA übersandt, RA antwortet: Der Antrag wird zurückgenommen!
Und nun?
Was mache ich jetzt mit meiner Beschwerde? -- Abhilfe und Beschluss aufheben? oder Schreiben des RA an Schuldner übersenden und fragen, ob Beschwerde zurückgenommen wird?
Abhilfe und Beschluss aufheben wäre glaub ich sinnvoller! oder?