Hallo zusammen,
ich habe nun das erste Mal, dass der Gläubiger PKH bewilligt, jedoch ohne Beiordnung.
Nun fehlen mir jedoch Nachweise, sodass ich Zwischenverfügen würde.
Nun meine Frage: Kann ich den PfÜB schon erlassen und dann Zwischenverfügen, um dann ggf. die 20 € nachzufordern oder soll ich warten, bis ich über die PKH entscheiden kann?
Dann habe ich noch einen zweiten Fall:
Diejenige hat PKH beantragt mit Beiordnung. Nun ist es jedoch ein ganz einfacher PfÜB, weshalb ich ihr keinen Rechtsanwalt beiordnen würde. Ich würde den Antrag daher diesbezüglich zurückweisen und nur PKH wegen den Gerichtskosten bewilligen. Nun hat die RA schon die 20 € GK gezahlt. Hat sie dann Pech gehabt oder muss ich ihr das irgendwie zurück erstatten?