Doppelbesteuerung - praktischer Ablauf

  • Ich habe einen Insolvenzschuldner, der nach den Regelungen des zutreffenden Doppelbesteuerungsabkommens der Einkommensbesteuerung im Ausland unterliegt. Arbeitgeber ist allerdings ein deutsches Unternehmen.

    Wie läuft das ganze praktisch ab? [Ja ich weiß, im Ausland versteuertes Einkommen ist von der Besteuerung im Inland ausgenommen.]

    Mich würde aber interessieren, ob das deutsche Unternehmen von dem Bruttolohn seines Arbeitnehmers trotzdem Einkommenssteuerbeträge, die nach der Einkommenssteuererklärung erstattet werden, einbehalten muss.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Du meinst, ob der Arbeitgeber Steuerbeträge vom Lohn einzubehalten und abzuführen hat? Also ob Volkswagen für seinen Mitarbeiter mit Wohnsitz in Deutschland, der im VW-Werk in Mexiko arbeitet, Lohnsteuer für den mexikanischen Staat einbehalten muss? Das richtet sich ja wohl nach dem Recht des Landes, dem das Besteuerungsrecht zusteht. Oder habe ich die Frage nicht richtig verstanden?

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

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