Zuständigkeitsproblem...

  • Ja, und genau das habe ich bei der Konstellation 'Ich bin noch in...gemeldet, habe meinen Wohnsitz aber jetzt tatsächlich hier' auch schon ein paar Mal erlebt: da hatte das Gericht an der Meldeadresse BerH entweder abgelehnt oder es wurde bewilligt aber die Auskunft des Anwalts war nicht wie gewünscht. Und dann wurde bei mir nochmal BerH beantragt.
    Und das waren nur die Fälle, bei denen es überhaupt aufgefallen ist...

  • Was belegt, dass auch Zuständigkeiten ihren Sinn haben.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Wenn man nicht dort gemeldet ist, wo man seinen Wohnsitz hat, ist das mE ein Verstoß gegen das Meldegesetz. Hat mit BerH nichts zu tun, ist aber so und zeugt von der Grundhaltung mancher Leute. Man beachtet nur die Vorschriften die einem passen.

    Die Mutwilligkeit könnte man damit begründen, dass ua damit die Leistungen abgelehnt werden. Das kann der Antragsteller ganz leicht selbst beheben...ordentlich anmelden oder bei dem Amt beantragen, das örtlich zuständig ist.

    Wenn es untersagt ist, sich wo dauerhaft niederzulassen, könnte es auch sein, dass das eben keinen Wohnsitz begründen kann...was sich auf die Zuständigkeit auswirkt.

    Schön, wenn man alles abbügeln kann?! Das Problem ist doch hausgemacht und sehr einfach zu beseitigen, auch ohne Anwalt. Schön, wenn man alles bewilligen will. Es sind aber Steuergelder.

    Mit dieser Argumentation dürfte es auch keine BerH für Strafsachen geben. Trennt doch mal bitte die Bewilligungsvoraussetzungen vom Inhalt der Beratung. Die Formulierung des Abbügelns, und zwar genauer, wie man es am schnellsten abbügeln kann, kam übrigens nicht von mir.

  • Ja, und genau das habe ich bei der Konstellation 'Ich bin noch in...gemeldet, habe meinen Wohnsitz aber jetzt tatsächlich hier' auch schon ein paar Mal erlebt: da hatte das Gericht an der Meldeadresse BerH entweder abgelehnt oder es wurde bewilligt aber die Auskunft des Anwalts war nicht wie gewünscht. Und dann wurde bei mir nochmal BerH beantragt.
    Und das waren nur die Fälle, bei denen es überhaupt aufgefallen ist...

    Und weil andere das so machen, soll der Antragsteller jetzt keine BerH erhalten? Du lässt ihn doch immerhin eidesstattlich versichern, das BerH in dieser Sache vorher weder bewilligt noch abgelehnt wurde.

  • Nein, er bekommt deshalb keine BerH, weil sein Vorhaben mutwillig ist. Sein Nicht-Melden ist ja anscheinend der Grund für den ablehnenden Bescheid.

  • Wenn man nicht dort gemeldet ist, wo man seinen Wohnsitz hat, ist das mE ein Verstoß gegen das Meldegesetz. Hat mit BerH nichts zu tun, ist aber so und zeugt von der Grundhaltung mancher Leute. Man beachtet nur die Vorschriften die einem passen.

    Die Mutwilligkeit könnte man damit begründen, dass ua damit die Leistungen abgelehnt werden. Das kann der Antragsteller ganz leicht selbst beheben...ordentlich anmelden oder bei dem Amt beantragen, das örtlich zuständig ist.

    Wenn es untersagt ist, sich wo dauerhaft niederzulassen, könnte es auch sein, dass das eben keinen Wohnsitz begründen kann...was sich auf die Zuständigkeit auswirkt.

    Schön, wenn man alles abbügeln kann?! Das Problem ist doch hausgemacht und sehr einfach zu beseitigen, auch ohne Anwalt. Schön, wenn man alles bewilligen will. Es sind aber Steuergelder.


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    Trennt doch mal bitte die Bewilligungsvoraussetzungen vom Inhalt der Beratung.
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    Mache ich doch, § 1 I Nr 2+3, III BerHG. Er kann sich GANZ EINFACH selbst helfen, was JEDER verständig (!) Denkende auch ohne Anwalt tun würde. "Verständig" ist das zweite. Maßstab sind nicht die, die sich nur die Rosinen rauspicken und den Rest ignorieren.

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  • Nee, das Abbügeln kam von mir und heißt, wie schon weiter oben ausgeführt: ein begründeter Beschluss, gegen den ein Rechtsmittel gegeben ist.
    Damit bügele icheine Sache auch meist schneller ab, als mich mit einem anderen Gericht erst noch lange um eine Zuständigkeit zu zanken, die durchaus auch bei mir gegeben sein könnte. Manchmal ist es weniger Aufwand eine Sache zu machen, als zu versuchen sie loszuwerden...

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