Genehmigung für Kündigung Mietvertrag

  • Hallo !

    Folgender Fall beschäftigt mich gerade :

    Die Betreuerin hat mir im Verpflichtungstermin mitgeteilt, dass sie die Wohnung der Betreuten, die seit 3 Monaten im Heim lebt, gekündigt hat, da sie relativ schnell einen Nachmieter gefunden hat.

    Die Wohnung ist geräumt und der Vermieter hat die Kündigung akzeptiert.

    Dass sie für die Kündigung eine Genehmigung braucht, wusste die Betreuerin nicht.

    Würdet ihr jetzt noch auf einen Mietaufhebungsvertrag bestehen, der nachträglich genehmigt werden kann oder die Sache ruhen lassen ?

  • Ich weise die Betreuer auf mögliche Haftungsansprüche wegen der unwirksamen Kündigung hin, lasse mir eine Kopie der Kündigungsbestätigung vorliegen und lass das ganze dann auf sich beruhen.


    Das wird von mir genauso gehandhabt.

    Die Problematik wurde m. E. schon mehrfach im Forum besprochen. Es wäre schön, wenn manche vor Erstellung eines neuen Threads zunächst die Suchfunktion nutzen würden.

  • Ich weise die Betreuer auf mögliche Haftungsansprüche wegen der unwirksamen Kündigung hin, lasse mir eine Kopie der Kündigungsbestätigung vorliegen und lass das ganze dann auf sich beruhen.


    Das wird von mir genauso gehandhabt.

    Die Problematik wurde m. E. schon mehrfach im Forum besprochen. Es wäre schön, wenn manche vor Erstellung eines neuen Threads zunächst die Suchfunktion nutzen würden.

    ???

    Amtsverfahren?

    Unwirksame Kündigung? Fortbestehen des Mietvertrags? Doppelvermietung der Wohnung?

    Es bleibt bei der Verpflichtung des Betroffenen zur Zahlung des Mietzinses!

    Was, wenn der Vermieter vom Betreuten weiterhin oder später noch Mietzins fordert?

    Und ihr legt die Sache in Kenntnis der Unwirksamkeit der Kündigung einfach weg?


  • Die rechtlich korrekte Alternative sieht natürlich anders aus, da hast du recht.

    Dann müsste man es nämlich z. B. so machen:

    Betreuer teilt im Verpflichtungstermin Ende Dezember 2017 (oder auch im laufenden Betreungsverfahren) mit, dass er wegen der offensichtlich notwendigen Heimaufnahme des Betroffenen den Mietvertrag mit gesetzlicher Frist zum 31.01.2018 gekündigt hat. Eine Bestätigung des Vermieters liegt vor.

    Der Rechtspfleger teilt ihm dazu mit, dass die Kündigung ohne vorherige Genehmigung aber unwirksam ist (rechtlich korrekt, aber offenbar - wie in 95-99 % der Fälle - dem Vermieter auch nicht bekannt).

    Der Betreuer stellt daher einen Genehmigungsantrag. Es folgen der Anhörungsversuch im Heim und anschließend die Bestellung die Bestellung eines Verfahrenspflegers.

    Ende Januar 2018 kann dann die Genehmigung erteilt werden, im Februar wird sie rechtskräftig.

    Der Betreuer kündigt nun erneut mit Einhaltung der Dreimonatsfrist zum 31.05.2018. Der Vermieter wundert sich zwar und hat die Wohnung bereits neu vermietet. Nach eingeholter rechtlicher Beratung hätte aber nun gern dennoch die Miete bis zum 31.05.2018 vom Betroffenen, die ihm der Betreuer auch zahlt.

    Rechtlich sicher alles korrekt, aber ist die Handhabung im Interesse des Betroffenen? :gruebel:

  • Wenn sich Betreuer und Vermieter über die Beendigung des Mietverhältnisses spätestens mit Wirkung ab Nachvermietung einig sind und die Kündigungsbestätigung beweist das ;) Dann genehmige doch als Aufhebungsvertrag.

  • Doppelvermietung und doppelt abkassieren? Ich denke nicht, dass das korrekt ist.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.


  • Das will ich jetzt materiellrechtlich nicht durchprüfen. Aber wir können den Sachverhalt auch so annehmen, dass die betreffende Wohnung noch leer steht.

    Ich wollte nur auf die Problematik der durch den Betroffenen durch die geschilderte Handhabung (von Yarra) ggf. zu zahlenden weiteren Mieten hinweisen.

    Rechtlich ist das aber alles in Ordnung.

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