Zwangsversteigerung und Insolvenz - allgemeine Frage

  • Hallo Zusammen!

    Vielleicht eine zu einfache Frage: Wenn ich zuständige Dezernentin im Insolvenzverfahren bin (als Insolvenzrechtspflegerin), bin ich dann irgendwie gehindert, als zugleich zuständige Dezernentin im Zwangsversteigerungsverfahren dieselbe durchzuführen?

    Ich meine, ich versteigere dann ja quasi Grundbesitz, dessen Verwertung ich dann später im Insolvenzverfahren "prüfe".

    Was dran oder kein Problem?

    Danke im Voraus! :)

  • Andererseits überprüftst Du als Insolvenzrechtspfleger den Verwalter dahingehend, ob er Verfahrensfehler oder sonstiges, welche Du als Zwangsversteigerungsrechtspflegerin zu verantworten hättest, entsprechend verfolgt hat.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Andererseits überprüftst Du als Insolvenzrechtspfleger den Verwalter dahingehend, ob er Verfahrensfehler oder sonstiges, welche Du als Zwangsversteigerungsrechtspflegerin zu verantworten hättest, entsprechend verfolgt hat.

    Ist dem tatsächlich so?

    Ich wüsste nicht, dass der Inso-Rpfl. normalerweise irgendwelche Kenntnisse über den Ablauf des ZV-Verfahrens erlangt (außer dem Endergebnis vllt.).
    Da kann ich mich aber auch täuschen, da ich keine Inso-Sachen bearbeite.

    Sofern jedoch die eigene Befangenheit zu besorgen ist, ließe sich ein Gesuch nach §48 ZPO anbringen.

  • Mein Gedanke war derselbe wie von La Flor de Cano geäußert.
    Ich habe ja im Insolvenzverfahren im Ergebnis (ggf. erst mit der Schlussrechnung/Schlussabwicklung) auch zu prüfen, ob
    die Tätigkeit des Insolvenzverwalters sachgerecht war.
    Zwar bin ich als Versteigerungsrechtspfleger - wie als Insolvenzrechtspfleger - an die gesetzlichen Vorschriften gebunden.
    Aber wenn mir - rein theoretisch - in der Versteigerung Fehler passieren würden, die ich dann bei der Prüfung im Insolvenzverfahren selbst prüfen/überwachen/beurteilen würde, fühlt sich das komisch an.

    Mal sehen, ob ich da noch etwas zu finde.

    Danke aber erstmal für Eure Rückmeldungen!

  • Wo soll es da ein Problem geben?

    Wenn die Geschäftsverteilung es so wünscht, ist man halt 0,5 ZVG und 0,5 INSO oder 0,5 GBA oder oder oder.
    Es gibt genügend Kollegen mit diesen Fachbereichen, wenn auch in unterschiedlicher Mischung.

    Wenn ich es richtig erinnere ist unser Admin Kai auch halb GBA, halb ZVG.

    Ich sehe da keine Ablehnungsgründe.

    .....and justice for all.....:teufel:

    Einmal editiert, zuletzt von bü40 (5. Dezember 2017 um 11:49) aus folgendem Grund: INSO durch ZVG ersetzt

  • Aber du prüfst dich doch nicht selber, sondern das Verhalten des Verwalters. Hat er im Versteigerungsverfahren die Rechte des Schuldners/der Masse durchgesetzt. Der Insolvenzverwalter ist doch aber auch nicht dahingehend zu prüfen, ob er z.B. Rechtsmittel oder einzulegen gehabt hätte. Auf die Idee würdest du doch auch nicht kommen, wenn ich ein Grundstück bei mir versteigert hätte.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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