Hallo Zusammen!
Vielleicht eine zu einfache Frage: Wenn ich zuständige Dezernentin im Insolvenzverfahren bin (als Insolvenzrechtspflegerin), bin ich dann irgendwie gehindert, als zugleich zuständige Dezernentin im Zwangsversteigerungsverfahren dieselbe durchzuführen?
Ich meine, ich versteigere dann ja quasi Grundbesitz, dessen Verwertung ich dann später im Insolvenzverfahren "prüfe".
Was dran oder kein Problem?
Danke im Voraus!