Kontopfändung Gemeinschaftskonto, Einzelkonten

  • A + B haben Gemeinschaftskonto

    Kontopfändung wird zugestellt wegen Gläubiger von B. A ist für diese Forderung nicht in Haftung.

    A + B eröffnen daraufhin bei gleicher Bank jeder ein eigenes Konto.

    Bank führt Konto von A und Konto von B danach weiter mit der Eigenschaft "Kontopfändung", da zum Zeitpunkt der Zustellung der Kontopfändung das Gemeinschaftskonto von A und B gepfändet wurde.


    A müsste aber doch nunmehr erreichen können, dass das eigene Konto als nicht gepfändet geführt werden muss, oder ?
    Aber wie ? Müsste die Bank das nicht von sich aus beachten oder ist ein Beschluss des Vollstreckungsgerichts notwendig um klarzustellen, dass die Kontopfändung nur für Forderungen von B gegenüber der Bank gilt ?


  • Müsste die Bank das nicht von sich aus beachten

    Ja, natürlich!


    ist ein Beschluss des Vollstreckungsgerichts notwendig um klarzustellen, dass die Kontopfändung nur für Forderungen von B gegenüber der Bank gilt ?

    Wenn ich davon ausgehe das sich aus dem PfÜB klar ergibt wer Schuldner ist, dann nein, keine weitere Klarstellung notwendig.

  • Danke für die Bestätigung, kann ja auch nur so sein.

    Dann bleibt die schwierigere Frage, wie A dies der Bank verständlich machen kann. Müsste ja genügen, die Bank darauf hinzuweisen, dass der einzige PfÜB nur gegenüber B erlassen wurde.


    ....aber wenn der Computer sagt, ihr Konto ist gepfändet, dann wird A am Schalter erstmal weggeschickt...


  • ...
    Dann bleibt die schwierigere Frage, wie A dies der Bank verständlich machen kann. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Sollen die halt mal richtig lesen, was sie bekommen.


    ....aber wenn der Computer sagt, ihr Konto ist gepfändet, dann wird A am Schalter erstmal weggeschickt...

    Am Schalter erreicht man da nichts. Da muss man schon zum Sachbearbeiter oder Abteilungsleiter. Kann man einem Schuldner aber zumuten.

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  • Mir wäre der Sachverhalt zu dünn.

    Verstehe ich das richtig und das Gemeinschaftskonto besteht immer noch und zusätzlich wurden
    2 weitere Konten eingerichtet?

    Ich vermute, dass eher nur ein neues Konto eingerichtet worden ist und das andere von einem
    Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto umgeschrieben worden ist.

  • ...ach so, also dass das Konto von A + B wegen Schulden von B gepfändet wurde und dann für B ein neues Konto und das vorherige A+B Konto jetzt als Konto von A fortgeführt wird und als gepfändet gilt ? :gruebel:;)


    Könnte sich so zugetragen haben. Muss ich mal nochmal nachhören. Danke für den Hinweis.


    Nach bisheriger Auskunft von A + B hat aber jeder ein ganz neues Konto bekommen und das vorherige Gemeinschaftskonto wurde abgewickelt und dort befindliches Guthaben ausgekehrt.

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