Hallo,
ich habe ein großes -praktisches- Problem.
Ich hatte eine Aufhebungsversteigerung (geschiedene Eheleute zu je 1/2 eingetragen) bzgl. zwei verschiedener Grundstücke. Der Ehemann hatte sich auf seinem Anteil noch mehrere Eigentümerrrechte eintragen lassen. Der Zuschlag wurde im Einzelausgebot erteilt. Es handelt sich hier um den selben Ersteher. Dieser hat das Meistgebot jeweils nicht gezahlt. Nun soll die Wiederversteigerung (beantragt durch die Ehefrau) angeordnet werden. Dafür wird eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses benötigt.
Ich hatte zum Verteilungstermin einen Teilungsplan mit einer Hilfsverteilung nach § 123 ZVG erstellt und die Forderungsübertragung nach § 118 ZVG hinsichtlich der Gerichtskosten und Vorschuss (von der Ehefrau) vorgenommen. Der Überschussbetrag steht den alten Eigentümern in ungeteilter Gemeinschaft zu, insoweit erfolgte keine Übertragung nach § 118 ZVG.
Mein Problem ist jetzt, wie fasse ich den Text der Vollstreckungsklausel? Hinsichtlich des von der Ehefrau gezahlten Vorschusses ist mir das klar:
Vorstehende Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses wird dem ...... zum Zwecke der Zwangsvollstreckung gegen den Ersteher... wegen der gemäß § 118 Abs. 1 ZVG übertragenen Forderung in Höhe von .... erteilt.
Wie mache ich das jetzt bzgl. des Überschussbetrages, der nicht nach § 118 ZVG übertragen wurde und beiden ehemaligen Eigentümern gemeinschaftlich zusteht? Wie fasse ich den da mit rein? Sind die ehemaligen Eigentümer dann Gesamtgläubiger? Hatte ich noch nie - wer kann helfen?
Danke für Eure Antworten,
hermine