Hallo,
weil der Antragsgegner die Verpflichtung aus einem familiengerichtlichen Vergleich nicht erfüllt hat, hat der Antragsteller die Festsetzung eines Ordnungsgeldes beantragt.
Dieses wurde vom Richter wie folgt festgesetzt: ' Gegen... wird wegen... ein Ordnungsgeld in Höhe von 450,-- EUR, ersatzweise - für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann - für jeweils 50,-- EUR ein Tag Ordnungshaft festgesetzt'.
Nunmehr beantragt der Antragsgegner, das Ordnungsgeld in monatlichen Raten a 100,-- EUR bezahlen zu können.
Geht das überhaupt? M.E. würde damit doch der Sinn und zweck des Ordnungsgeldes komplett hinfällig, oder?
Dann könnte ich mir eine Stellungnahme des Antragstellers auch sparen und den Antrag gleich abbügeln...
Bin dankbar für Denkhilfen!:)