Hallo zusammen,
ich habe vorliegend einen Antrag auf Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefes.
Beantragt hat dies der frühere Eigentümer. Das Eigentum an dem Grundstück ist bereits auf jemand anderes übergegangen.
Meiner Auffassung nach ist nun keine Antragsberechtigung mehr gegeben, sodass der Antrag von den neuen Eigentümern gestellt werden müsste?
Wäre es auch möglich, dass der Veräußerer den Antrag "korrigiert" um den Antrag für die neuen Eigentümer zustellen und eine Vollmacht hierzu vorlegt? Reicht dafür eine einfache Schriftform aus?
Liebe Grüße
Phantom