BerH für Ladung zur Aktenanlage und erkennungsdienstliche Behandlung beim BAMF

  • Hallo zusammen,

    habe hier zig Anträge von Beratungshilfesuchenden wegen o.g. Sachverhalt. Sie sind zu einem Termin beim BAMF geladen und möchten anwaltliche Beratung vor dem Termin.
    Ich weiß nicht, ob ich einfach bewilligen soll. Wenn ja, wird das in Scharen vorkommen.
    Könnte man hier vielleicht an Ausländerbehörde verweisen? Oder zurückweisen, weil noch gar kein rechtliches Problem vorliegt (Präventivberatung, Mutwilligkeit?)

    Bin über Anregungen dankbar.
    LG

  • Was wollen sie vom Anwalt? Soll er beim Termin Händchen hallten?
    Wenn man hier Asyl oder sonstiges beantragen will (was völlig in Ordnung ist, nicht dass das missverstanden wird), muss man eben nach den dazugehörenden Regeln spielen.

    Und wie ist das denn vorher überhaupt mit der Identifizierung der Antragsteller?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ein rechtliches Problem liegt meiner Meinung nach nicht vor.

    Die Gespräche sind Sachverhaltsschilderungen. Nur weil diese Gespräche eine große Bedeutung haben, heißt es nicht, dass sie sich dadurch als "rechtliches Problem" qualifizieren.
    Tendiere daher zu zurückweisen.
    Letzten Endes ist die Sache einfach: Die Leute sind verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Da muss mir kein Rechtsanwalt für beistehen.

    Was die erkennungsdienstliche Behandlung angeht, sei auf § 15 II Nr. 7 AsylVfG verwiesen. Dieser umfasst die Duldungsverpflichtung, daher gesetzlich eindeutige Pflicht. Einen Beratungsbedarf erkenne ich auch hierfür nicht.

    Teile daher deine "Bauchbedenken".
    Wobei das beim Thema "Asyl" manchmal wirklich haarig ist.

    "Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert jeden Moment zu genießen, denn er wird nicht wiederkommen."

    Hier geht Ihre Spende nicht unter. Rette mit, wer kann.

    -Die Seenotretter, DGzRS-

  • Ich fahre in meinem Bezirk folgende Linie:

    Bis zur Entscheidung über den Asylantrag gibt es in aller Regel keine Bewilligung (insbesondere das Stellen des Asylantrags usw. ist in der Regel "lediglich" Tatsachenvortrag). Wird der Antrag abgelehnt oder bekommt der Antragsteller nur subsidiären Schutz und will sich dagegen wehren (was Sinn machen kann, da bei subsidiärem Schutz derzeit kein Familiennachzug drin ist), bekommt er Beratungshilfe für die "Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Bescheid des BamF vom...".

    Ein Kollege bei einem Nachbargericht hat mal eine Zeit lang während des laufenden Asylverfahrens bewilligt. Die Antragsteller kamen dann später wieder zu ihm und haben gesagt, der Anwalt habe sie heim geschickt, da er nichts tun könne und man die Entscheidung des BamF abwarten muss....

  • Ich fahre in meinem Bezirk folgende Linie:

    Bis zur Entscheidung über den Asylantrag gibt es in aller Regel keine Bewilligung (insbesondere das Stellen des Asylantrags usw. ist in der Regel "lediglich" Tatsachenvortrag). Wird der Antrag abgelehnt oder bekommt der Antragsteller nur subsidiären Schutz und will sich dagegen wehren (was Sinn machen kann, da bei subsidiärem Schutz derzeit kein Familiennachzug drin ist), bekommt er Beratungshilfe für die "Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Bescheid des BamF vom...".

    Ein Kollege bei einem Nachbargericht hat mal eine Zeit lang während des laufenden Asylverfahrens bewilligt. Die Antragsteller kamen dann später wieder zu ihm und haben gesagt, der Anwalt habe sie heim geschickt, da er nichts tun könne und man die Entscheidung des BamF abwarten muss....

    :daumenrau seh ich genauso, mach ich genauso

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    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Ein rechtliches Problem liegt meiner Meinung nach nicht vor.

    Ein konkretes rechtliches Problem ist erst gegeben, wenn ein rechtsmittelfähiger Bescheid vorliegt.


    Das rechtliche Problem ist der illegale Aufenthalt in der BRD wegen eines nicht zulässigen Grenzübertritts.

    Die Gespräche sind Sachverhaltsschilderungen. Nur weil diese Gespräche eine große Bedeutung haben, heißt es nicht, dass sie sich dadurch als "rechtliches Problem" qualifizieren.(.........)
    Letzten Endes ist die Sache einfach: Die Leute sind verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Da muss mir kein Rechtsanwalt für beistehen.

    Richtig, wahrheitsgemäße Angaben müssen sein. Die Einschätzung der Relevanz für die Anerkennung oder Nichtanerkennung ist das juristische Problem. Die Verfolgung naher Angehöriger - die Vergewaltigung, für die Frauen sich schämen - die falschen oder richtigen Verdächtigungen der Homosexualität, die zwar nicht jetzt, aber bei Rückkehr in das Heimatland Verfolgung nach sich ziehen - in manchen Ländern die genitale Verstümmelung - das sind Themen, die in der standardisierten Befragung so abstrakt abgehandelt werden, dass kaum einer die Bedeutung der Frage versteht.
    Mir geht es nicht darum, hier ein Fass über die Frage der Fluchtgründe, ob vorgeschoben oder nicht, aufzumachen. Aber bevor Du ablehnst, solltest Du Dich zumindest vergewissert haben, dass die Leute wenigstens eine Beratung bei einer caritativen Organisation erhalten haben. Die Ausländerbehörde ist denkbar ungeeignet und ohnehin - immer noch - überlastet. Aber die Leute sollten zumindest schon wissen, wo sie wahrheitsgemäß mehr sagen müssen als sie gefragt werden!

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

    2 Mal editiert, zuletzt von A.U. (12. Dezember 2017 um 11:46) aus folgendem Grund: Rechtschreibung!

  • Ein rechtliches Problem liegt meiner Meinung nach nicht vor.

    Ein konkretes rechtliches Problem ist erst gegeben, wenn ein rechtsmittelfähiger Bescheid vorliegt.


    Das rechtliche Problem ist der illegale Aufenthalt in der BRD wegen eines nicht zulässigen Grenzübertritts.

    Die Gespräche sind Sachverhaltsschilderungen. Nur weil diese Gespräche eine große Bedeutung haben, heißt es nicht, dass sie sich dadurch als "rechtliches Problem" qualifizieren.(.........)
    Letzten Endes ist die Sache einfach: Die Leute sind verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Da muss mir kein Rechtsanwalt für beistehen.

    Richtig, wahrheitsgemäße Angaben müssen sein. Die Einschätzung der Relevanz für die Anerkennung oder Nichtanerkennung ist das juristische Problem. Die Verfolgung naher Angehöriger - die Vergewaltigung, für die Frauen sich schämen - die falschen oder richtigen Verdächtigungen der Homosexualität, die zwar nicht jetzt, aber bei Rückkehr in das Heimatland Verfolgung nach sich ziehen - in manchen Ländern die genitale Verstümmelung - das sind Themen, die in der standardisierten Befragung so abstrakt abgehandelt werden, dass kaum einer die Bedeutung der Frage versteht.
    Mir geht es nicht darum, hier ein Fass über die Frage der Fluchtgründe, ob vorgeschoben oder nicht, aufzumachen. Aber bevor Du ablehnst, solltest Du Dich zumindest vergewissert haben, dass die Leute wenigstens eine Beratung bei einer caritativen Organisation erhalten haben. Die Ausländerbehörde ist denkbar ungeeignet und ohnehin - immer noch - überlastet. Aber die Leute sollten zumindest schon wissen, wo sie wahrheitsgemäß mehr sagen müssen als sie gefragt werden!

    :daumenrau:daumenrau:daumenrau

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Ein rechtliches Problem liegt meiner Meinung nach nicht vor.

    Ein konkretes rechtliches Problem ist erst gegeben, wenn ein rechtsmittelfähiger Bescheid vorliegt.


    Das rechtliche Problem ist der illegale Aufenthalt in der BRD wegen eines nicht zulässigen Grenzübertritts.

    Die Gespräche sind Sachverhaltsschilderungen. Nur weil diese Gespräche eine große Bedeutung haben, heißt es nicht, dass sie sich dadurch als "rechtliches Problem" qualifizieren.(.........)
    Letzten Endes ist die Sache einfach: Die Leute sind verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Da muss mir kein Rechtsanwalt für beistehen.

    Richtig, wahrheitsgemäße Angaben müssen sein. Die Einschätzung der Relevanz für die Anerkennung oder Nichtanerkennung ist das juristische Problem. Die Verfolgung naher Angehöriger - die Vergewaltigung, für die Frauen sich schämen - die falschen oder richtigen Verdächtigungen der Homosexualität, die zwar nicht jetzt, aber bei Rückkehr in das Heimatland Verfolgung nach sich ziehen - in manchen Ländern die genitale Verstümmelung - das sind Themen, die in der standardisierten Befragung so abstrakt abgehandelt werden, dass kaum einer die Bedeutung der Frage versteht.
    Mir geht es nicht darum, hier ein Fass über die Frage der Fluchtgründe, ob vorgeschoben oder nicht, aufzumachen. Aber bevor Du ablehnst, solltest Du Dich zumindest vergewissert haben, dass die Leute wenigstens eine Beratung bei einer caritativen Organisation erhalten haben. Die Ausländerbehörde ist denkbar ungeeignet und ohnehin - immer noch - überlastet. Aber die Leute sollten zumindest schon wissen, wo sie wahrheitsgemäß mehr sagen müssen als sie gefragt werden!

    Jaa, das ist natürlich ein rechtlicher Aspekt, aber da das Asylverfahren ja durchgeführt wird und das BAMF sich mit dem Antragsteller unterhalten möchte und den Antrag nicht nach Aktenlage wegen unzulässigen Grenzübertritts abgelehnt hat, sehe ich hier noch keine Rechte des Antragstellers verletzt.
    Auch für präventive Beratung gibt es keine Beratungshilfe. Also würde ich auch erst bewilligen, wenn das BAMF eine Entscheidung trifft, die den Antragsteller benachteiligt.


  • ...
    Richtig, wahrheitsgemäße Angaben müssen sein. Die Einschätzung der Relevanz für die Anerkennung oder Nichtanerkennung ist das juristische Problem. Die Verfolgung naher Angehöriger - die Vergewaltigung, für die Frauen sich schämen - die falschen oder richtigen Verdächtigungen der Homosexualität, die zwar nicht jetzt, aber bei Rückkehr in das Heimatland Verfolgung nach sich ziehen - in manchen Ländern die genitale Verstümmelung - das sind Themen, die in der standardisierten Befragung so abstrakt abgehandelt werden, dass kaum einer die Bedeutung der Frage versteht.
    Mir geht es nicht darum, hier ein Fass über die Frage der Fluchtgründe, ob vorgeschoben oder nicht, aufzumachen. Aber bevor Du ablehnst, solltest Du Dich zumindest vergewissert haben, dass die Leute wenigstens eine Beratung bei einer caritativen Organisation erhalten haben. Die Ausländerbehörde ist denkbar ungeeignet und ohnehin - immer noch - überlastet. Aber die Leute sollten zumindest schon wissen, wo sie wahrheitsgemäß mehr sagen müssen als sie gefragt werden!

    Dann müsste man ja auch schon für die Abgabe der Steuererklärung BerH bewilligen. Jetzt bleibe aber mal auf dem Boden. ;)
    Und Anträge zu Protokoll der Geschäftsstelle gehen auch noch nur in Begleitung eines RA?!
    Die Leute müssen doch wissen, was sie als Gründe angeben wollen. Immerhin hat sie doch etwas motiviert hierher zu kommen. Sie werden doch wohl noch wissen, was das war. Das ist anzugeben. Ob das genügt, ist doch eine ganz andere Frage.

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  • ...
    Richtig, wahrheitsgemäße Angaben müssen sein. Die Einschätzung der Relevanz für die Anerkennung oder Nichtanerkennung ist das juristische Problem. Die Verfolgung naher Angehöriger - die Vergewaltigung, für die Frauen sich schämen - die falschen oder richtigen Verdächtigungen der Homosexualität, die zwar nicht jetzt, aber bei Rückkehr in das Heimatland Verfolgung nach sich ziehen - in manchen Ländern die genitale Verstümmelung - das sind Themen, die in der standardisierten Befragung so abstrakt abgehandelt werden, dass kaum einer die Bedeutung der Frage versteht.
    Mir geht es nicht darum, hier ein Fass über die Frage der Fluchtgründe, ob vorgeschoben oder nicht, aufzumachen. Aber bevor Du ablehnst, solltest Du Dich zumindest vergewissert haben, dass die Leute wenigstens eine Beratung bei einer caritativen Organisation erhalten haben. Die Ausländerbehörde ist denkbar ungeeignet und ohnehin - immer noch - überlastet. Aber die Leute sollten zumindest schon wissen, wo sie wahrheitsgemäß mehr sagen müssen als sie gefragt werden!

    Dann müsste man ja auch schon für die Abgabe der Steuererklärung BerH bewilligen. Jetzt bleibe aber mal auf dem Boden. ;)
    Und Anträge zu Protokoll der Geschäftsstelle gehen auch noch nur in Begleitung eines RA?!
    Die Leute müssen doch wissen, was sie als Gründe angeben wollen. Immerhin hat sie doch etwas motiviert hierher zu kommen. Sie werden doch wohl noch wissen, was das war. Das ist anzugeben. Ob das genügt, ist doch eine ganz andere Frage.

    Nichts hinzuzufügen :daumenrau

    "Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert jeden Moment zu genießen, denn er wird nicht wiederkommen."

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    -Die Seenotretter, DGzRS-

  • Neben dem fehlenden rechtlichen Problem stellt das BAMF selbst auch eine andere Art der Hilfemöglichkeit dar (§ 25 VwVfG). Erst bei einem Widerspruch gegen einen Bescheid ist BerH möglich

  • Wie immer im Bereich der Beratungshilfe kommt es auf die Situation und den Einzelfall an. Eine pauschale Ablehnung dürfte es in meinen Augen daher nicht geben, wobei ich den Grundsatz "keine Beratungshilfe im Antragsverfahren" für richtig, aber eben nicht für in Stein gemeißelt erachte.

    Ich gebe auch zu Bedenken, dass es sich nicht um eine simple Fragestunde mit ja oder nein, wenn ja was handelt.
    Bestimmte Angaben werden gezielt hinterfragt und in Zweifel gezogen, andere Angaben als unwichtig bei Seite getan. Das hat gewisse Ähnlichkeit mit einer polizeilichen Vernehmung.
    Zudem können viele Angaben auch strafrechtlich relevant werden.

    Dies müsste bei dem Antrag auf Beratungshilfe jedoch schlüssig dargelegt werden.
    Dann hätte ich nach der Prüfung mit einer Bewilligung im Einzelfall keine Probleme.

  • Wie immer im Bereich der Beratungshilfe kommt es auf die Situation und den Einzelfall an. Eine pauschale Ablehnung dürfte es in meinen Augen daher nicht geben, wobei ich den Grundsatz "keine Beratungshilfe im Antragsverfahren" für richtig, aber eben nicht für in Stein gemeißelt erachte.

    Ich gebe auch zu Bedenken, dass es sich nicht um eine simple Fragestunde mit ja oder nein, wenn ja was handelt.
    Bestimmte Angaben werden gezielt hinterfragt und in Zweifel gezogen, andere Angaben als unwichtig bei Seite getan. Das hat gewisse Ähnlichkeit mit einer polizeilichen Vernehmung.
    Zudem können viele Angaben auch strafrechtlich relevant werden.

    Dies müsste bei dem Antrag auf Beratungshilfe jedoch schlüssig dargelegt werden.
    Dann hätte ich nach der Prüfung mit einer Bewilligung im Einzelfall keine Probleme.

    Das es immer Ausnahmen geben kann, gebe ich dir recht.

    Den Rest verstehe ich nicht!
    Wenn jemand hierher kommt, weil er verfolgt wird, kann und muss er das angeben.
    Wenn jemand hierher kommt, weil er hofft, dass es ihm hier wirtschaftlich besser geht, muss er dies wahrheitsgemäß auch angeben.
    Nur weil das eine höhere Erfolgsaussichten hat als das andere, braucht man keinen Anwalt. Oder soll der Anwalt den Antragsteller dahingehend beraten, seinen Antrag mit Lügen zu begründen? (Und auch darauf sollte man ohne Anwalt kommen.)

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich gebe auch zu Bedenken, dass es sich nicht um eine simple Fragestunde mit ja oder nein, wenn ja was handelt.
    Bestimmte Angaben werden gezielt hinterfragt und in Zweifel gezogen, andere Angaben als unwichtig bei Seite getan. Das hat gewisse Ähnlichkeit mit einer polizeilichen Vernehmung.
    Zudem können viele Angaben auch strafrechtlich relevant werden.


    Da verhält es sich mit einer Zeugenaussage bei der Polizei ähnlich. Ein rechtliches Problem ist jedoch nicht aufgrund der Wichtigkeit der Sache gegeben. Erst wenn meine Handlungen eine direkte Konsequenz nach sich ziehen, habe ich ein rechtliches Problem.

    "Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert jeden Moment zu genießen, denn er wird nicht wiederkommen."

    Hier geht Ihre Spende nicht unter. Rette mit, wer kann.

    -Die Seenotretter, DGzRS-

  • Hallöchen, ich bräuchte mal die Schwarmintelligenz (ggf. mit Bauchgefühl) :nixweiss:

    Beratungshilfe ist beantragt für die anwaltliche Hilfe bei der Aufenthaltsverlängerung. Ist zwar ein Antragsverfahren, aber ich tu mich schwer, hier abzulehnen:

    Antragstellerin ist syrische Staatsangehörige, alleinerziehend, Aufenthalt des Ehemannes ist unbekannt.
    Die Antragstellerin hatte die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für die minderjährigen Kinder beantragt. Nun gab es Schwierigkeiten, weil die Ausländerbehörde die Vorlage der Reisepässe verlangt. Diese hat die Antragstellerin nicht und bekommt sie von den syrischen Behörden auch nicht, weil sie eine verheiratete Frau ist und ihr Ehemann tätig werden müsste.
    Deshalb hat sie sich an den RA gewandt.

    Wie seht ihr das, wäre das für euch beratungshilfefähig?

  • Hallöchen, ich bräuchte mal die Schwarmintelligenz (ggf. mit Bauchgefühl) :nixweiss:

    Beratungshilfe ist beantragt für die anwaltliche Hilfe bei der Aufenthaltsverlängerung. Ist zwar ein Antragsverfahren, aber ich tu mich schwer, hier abzulehnen:

    Antragstellerin ist syrische Staatsangehörige, alleinerziehend, Aufenthalt des Ehemannes ist unbekannt.
    Die Antragstellerin hatte die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für die minderjährigen Kinder beantragt. Nun gab es Schwierigkeiten, weil die Ausländerbehörde die Vorlage der Reisepässe verlangt. Diese hat die Antragstellerin nicht und bekommt sie von den syrischen Behörden auch nicht, weil sie eine verheiratete Frau ist und ihr Ehemann tätig werden müsste.
    Deshalb hat sie sich an den RA gewandt.

    Wie seht ihr das, wäre das für euch beratungshilfefähig?

    Nach dem Sachverhalt hat sie selbst versucht das Problem zu lösen. Sie kommt dabei aber nicht weiter.
    Dein Problem ist, ob ggf. Mutwilligkeit vorliegt.
    Mutwilligkeit liegt dann vor, wenn ein vernünftiger Selbstzahler bei verständiger Würdigung des Sachverhalts darauf verzichten würde auf eigene Kosten einen RA zu beauftragen.

    Man kann jetzt sagen, dass ein so beschriebener Beteiligter in einem Verfahren in dem er defintiv die Kosten selbst tragen muss, darauf verzichten würde. Das ist meiner Meinung nach aber zu kurz gegriffen. Bei komplizierten Sachverhalten bin ich der Meinung, dass ein vernünftiger Selbstzahler bei verständiger Würdigung auch dann auf eigene Kosten einen RA beauftragen wird, wenn er die Kosten selbst zahlen wird. Davon gehe ich immer dann aus, wenn die Leute mit dem Sachverhalt komplett überfordert sind und nicht mehr weiterkommen.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Danke, jetzt fühle ich mich bestätigt :) Ich bin ja sonst eher streng was BerH in Antragsverfahren angeht.
    Aber bedenkt man die Folgen bei Nicht-Erfolg (es geht um das Aufenthaltsrecht der Kinder), würde ich wahrscheinlich selbst einen RA bemühen.

  • Ist zwar ein Antragsverfahren, aber ich tu mich schwer, hier abzulehnen

    Alleine dieser Satz spricht für mich schon dafür, dass eine Bewilligung der richtige Weg wäre - "In dubio pro Scheino" quasi ;)

    Aber natürlich ist es richtig und wichtig, die Frage zu stellen - es kann ja immer sein, dass man gewisse Aspekte nicht berücksichtigt hat oder nicht kennt.

    Ich erteile aber (mittlerweile) lieber im Kontext der RAST einen "ungerechtfertigten" Schein, als eine halbgare und nicht haltbare Zurückweisung zu machen.


    In der Sache sehe ich es so wie burkinafaso.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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