Möglichkeiten nach dem Studium

  • Hallo :)

    ich habe mich für das Duale Studium zum Rechtspfleger beworben und nun eine Zusage bekommen.
    Jetzt muss ich mich allerdings sehr schnell entscheiden, ob ich die Zusage annehme oder mich doch für etwas Anderes entscheide.

    Mir wurde bei meinem Bewerbungsgespräch sehr deutlich gemacht, dass man nach dem Studium bereit sein muss, im ganzen Bezirk des OLG eingesetzt zu werden. Muss man das dann auf jeden Fall machen, oder kann ich mich auch z.B. bei einer Firma bewerben, wenn ich nicht unbedingt umziehen will? Oder ist das aufgrund des Beamtenstatus nicht möglich?

    Und wird man später (also nach einigen Jahren im Beruf) noch häufig an einen anderen Standort geschickt, wenn dort gerade Not am Mann ist? Wenn ja, ist es dann von großem Nachteil, dann noch als Jurist in ein Unternehmen zu wechseln?

    Vielen Dank schonmal im Voraus und sorry dass ich gleich so viele Fragen auf einmal habe ;)

  • Vorausschicken darf ich erst einmal meine Glückwünsche zu deiner Zusage.

    Als Rechtspfleger/-in bist du (i. d. R.) Landesbeamtin und damit grundsätzlich innerhalb des gesamten Landes einsetzbar. Begrenzt ist dies jedoch zu allermeist bereits auf den jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirk. Entscheidest du dich für das Studium und für den Dienst als Rechtspflegerin bei einem OLG, entscheidest du dich zugleich für den möglichen Einsatz an allen potentiellen Dienststellen (zumindest) im OLG-Bezirk.

    Aus dem öffentlichen Dienst hinausbewerben ist selbstredend möglich. Mit dem Austritt aus dem Rechtspflegerdienst/öD endet jedoch das Beamtenverhältnis und ggfs., je nach den zeitlichen Rahmenbedingungen, kann die Frage nach einer Rückzahlung der aufgebrachten Anwärterbezüge im Raum stehen.

    Zu den Einsatzmöglichkeiten des Rechtspflegers außerhalb des öffentlichen Dienstes verweise ich auf den folgenden Thread: http://rechtspflegerforum.de/showthread.php…DFerhalb+justiz

    Zu den Versetzungen verweise ich auf folgenden Thread: http://rechtspflegerforum.de/showthread.php…ight=versetzung

    Einmal editiert, zuletzt von PK19313 (7. Dezember 2017 um 16:39)

  • Du kannst dich auch mal für deinen OLG-Bezirk informieren, wie denn regelmäßig die Verteilung ist (hilfreich wäre es ua deswegen, im Profil den Ort zumindest grob anzugeben). In Hessen ist es zB so, dass die Wahrscheinlichkeit recht hoch ist, im Rhein-Main-Gebiet zu landen. Dh auch, dass man, wenn man eh in dieser Gegend wohnt, auch eher heimatnah eingesetzt wird und nicht Kassel.

    Ob du das machst oder was anderes, muss jeder selbst wissen. Dem einen gefällt es, dem anderen nicht. Entsprechend werden auch die Tipps ausfallen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • In NRW war es in einigen Jahren üblich, einen sogenannten Belastungsausgleich zwischen den OLG Bezirken durchzuführen. D.h., wenn du an der Grenze der Bezirke gewohnt hast, konnte es vorkommen, dass du nach dem Studium sogar von einem OLG-Bezirk in den anderen versetzt wurdest, wenn dort Not am Mann war.
    Also verlassen kannst du dich nicht darauf, dass du an deinem Wohnort eingesetzt wirst. Manche haben das Glück und sind von Anfang an wohnortnah eingesetzt, andere haben Pech und müssen zumindest am Anfang 1-2 Stunden pro Strecke pendeln.
    Ist sicher je nach Bundesland und dort auch je nach OLG unterschiedlich.

  • Das mit dem Austausch der OLG-Bezirke betrifft aber nur Bundesländer mit nicht nur einem OLG (Hessen hat zB nur Frankfurt). Länderübergreifend läuft das nicht. (Nur als Info für den Fragesteller.)

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  • "Und wird man später (also nach einigen Jahren im Beruf) noch häufig an einen anderen Standort geschickt, wenn dort gerade Not am Mann ist? Wenn ja, ist es dann von großem Nachteil, dann noch als Jurist in ein Unternehmen zu wechseln?"


    Ja, denn es ist von großem Nachteil, dass du Rechtspflege und nicht Jura studiert hast und somit nicht als Jurist tätig werden kannst. ;)

  • "Und wird man später (also nach einigen Jahren im Beruf) noch häufig an einen anderen Standort geschickt, wenn dort gerade Not am Mann ist? Wenn ja, ist es dann von großem Nachteil, dann noch als Jurist in ein Unternehmen zu wechseln?"


    Ja, denn es ist von großem Nachteil, dass du Rechtspflege und nicht Jura studiert hast und somit nicht als Jurist tätig werden kannst. ;)

    :klugschei Der Begriff des Juristen ist -wenngleich umgangssprachlich damit wohl lediglich diejenigen Akademiker bezeichnet werden, die das Studium der Rechtswissenschaft erfolgreich abgeschlossen haben- in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung.

  • war mir natürlich bewusst, wollte bloß verhindern, dass die Themenstarterin nicht erst nach Zusage und bei Studienbeginn merkt: " Wie, das ist was eigenes und kein Jura?".

    Ist ja in der Bevölkerung nicht als allgemein bekannt vorauszusetzen und auch nicht jedem Bewerber bewusst...

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