Berücksichtigung einer streitigen Zahlungsverpflichtung

  • Hallo, brauche kurz Unterstützung.

    Der Antragsteller beantragt wegen einer streitigen monatlichen Zahlungsverpflichtung Beratungshilfe.
    Der Zahlungsverpflichtung kommt er zur Zeit (da streitig) nicht nach.
    Kann ich diese Zahlungsverpflichtung trotzdem von seinem Einkommen abziehen, obwohl er zur Zeit nicht zahlt?
    Ich meine nicht.

    Vielen Dank

    Ron

  • Hallo, brauche kurz Unterstützung. Der Antragsteller beantragt wegen einer streitigen monatlichen Zahlungsverpflichtung Beratungshilfe. Der Zahlungsverpflichtung kommt er zur Zeit (da streitig) nicht nach. Kann ich diese Zahlungsverpflichtung trotzdem von seinem Einkommen abziehen, obwohl er zur Zeit nicht zahlt? Ich meine nicht. Vielen Dank Ron


    Natürlich nicht!

    Nur Zahlungsverpflichtungen, die tatsächlich erfüllt werden, sind abzugsfähig.

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