Denkanstoß erbeten…
Fallgestaltung ähnlich diesem Thread https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…lstreckung+Land . Bin allerdings in der nächsten Phase…
Eingetragen ist ein Bundesland als Fiskalerbe (Erbfall 2012, Erbschein aus 2014). Nunmehr beantragt ein Abwasserzweckverband die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf dem Grundstück für Kanalanschlusskosten aus dem Jahr 2016.
Der Zweckverband (siegelführend) bescheinigt die Vollstreckbarkeit der Forderung.
Damit dürfte ja auch die Vollstreckungsankündigung und die Wartefrist des § 882a ZPO „abgedeckt“ sein.
Weitere Kommentierung zu dieser speziellen Fallgestaltung hab ich nicht gefunden.
Ich hadere aber trotzdem mit der Eintragung und wäre für Meinungen dankbar.