Hallo,
in Abt. II ist eine Vormerkung für eine aufgelöste GmbH eingetragen. Im Register sind zwei Liquidatoren eingetragen. Einer von diesen ist verstorben und der andere ist unbekannten Aufenthalts. Das Notar legt mir nun eine Löschungsbewilligung eines Notliquidators vor. Als Nachweis der Vertretungsbefugnis wird eine Ausfertigung des Bestellungsbeschlusses des Registergerichts vorgelegt. Reicht dieser als Nachweis der Vertretungsbefugnis aus? Wird der Notliquidator nicht im Handelsregister eingetragen? Ich kenne mich mit Registerrecht leider nicht sehr gut aus.