Zulässigkeit Sekundärinsolvenzverfahren bei Grundeigentum in Griechenland?

  • Ich habe hier mal wieder ein ganz tolles Verfahren. Schuldner ist Gewerbetreibender mit Sitz in Deutschland. Insolvenzverfahren ist auch hier eröffnet. Gemeinsam mit der Exfrau ist der Schuldner Miteigentümer eine Immobilie in Griechenland (Kreta). Und jetzt beginnt das Problem: Nach jetzigem Stand sind im griechischen Grundbuch erhebliche Forderungen des griechischen Finanzamts und einer griechischen Bank eingetragen. Ob bzw. in welcher Höhe die Forderungen valutieren steht aktuell nicht fest; beide Gläubiger haben ihre Forderungen hier (zumindest bislang) nicht zur Insolvenztabelle angemeldet. Ob die Exfrau einem freihändigen Verkauf zustimmen würde ist derzeit mangels Rückmeldung ebenfalls nicht bekannt.

    Der Schuldner hatte in Griechenland selbst seine Selbständigkeit nicht ausgeübt und dort keine Niederlassung. Allerdings erzielte der dort Mieteinnahmen aus der Vermietung der Villa an Feriengäste. Könnte man hier in Griechenland aufgrund des dort vorhandenen Immobilienvermögens die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens beantragen, oder wie würdet Ihr vorgehen?

  • auch nach deutschem Recht kommt eine Gütergemeinschaft und deren "Sonderkonkurs" in Betracht.....
    Ob ein Sekundärinsolvenzverfahren nach Art. 34 ff. EuInsVO sinnvoll ist, erscheint mir etwas fraglich.
    Das hier eröffnete Verfahren gilt auch in Griechenland; ggfls. wäre die Grundbuchsperre dort einzutragen.
    Sowohl im Rahmen des Hauptinsolvenzverfahrens als auch erst Recht im Sekundärverfahren dürfte bei Drittrechten nicht die lex fori gelten. DAs Sekundärverfahren könnte jedoch ganz erhebliche Probleme eigener Art bereiten, bis hin zu einer erheblichen Kostenrächtigkeit für das Hauptinsolvenzverfahren.
    Die Mietzahlungen hat der Schuldner (ggfls. anteilig) ohnehin in die Masse zu zahlen. Was sich möglicherweise anbeitet, wäre ein Erörterungstermin mit Schuldner, dessen Ehefrau und Verwalter bei Gericht...

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  • Also Gütergemeinschaft bestand im Rahmen der früheren Ehe nicht. Bezüglich des angedachten Erörterungstermins habe ich so meine Zweifel, ob wir da wesentlich weiterkommen. Hauptproblem ist ja auch, dass die griechischen Gläubiger in Gestalt der Bank und des Finanzamts hier bislang weder Forderungen angemeldet noch Auskünfte erteilt haben; da kam schlichtweg überhaupt keine Reaktion. Deshalb mein Gedanke an ein Sekundärinsolvenzverfahren; wenn dort eröffnet, würden diese Gläubiger vielleicht dort Forderungen anmelden und man käme mit der Verwertung weiter.

  • Bist Du sicher, dass das so "einfach" geht? Ich habe da wegen Art. 8 EUInsVO (2015) Bauchschmerzen und würde erst einmal checken, wie das in Griechenland funktioniert.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Nein, sicher bin ich mir überhaupt nicht derzeit. Ich suche nur eben nach Lösungen, wie die Immobilie hier verwertet werden kann. Ich könnte ja auch mit einer wertausschöpfenden Belastung oder Verwertung durch die griechischen Behörden leben, nur kommen sie einfach nicht in die Gänge.

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