Umschreibung Bauhandwerkersicherungshypothek

  • Hallo zusammen,
    folgender Fall:
    Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek ist auf Grund einstweiliger Verfügung eingetragen für 25000 EUR im GB.
    Nun kommt Endurteil in selbiger Sache: Eingetragen werden sollen nur 15.000EUR. Zum Rest wird nix in der Beschlussformel gesagt. Eine direkte Aufhebung der eV erfolgte nicht.
    Endurteil ist (noch) nicht rechtskräftig, sondern gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar. SiLei ist alles nachgewiesen...

    Was ist mit der Vormerkung hinsichtlich der restlichen 10.000 EUR?

    Schöner/Stöber HRP bzw. Zöller ZPO sagen nix dazu. Nach Demharter 30. Aufl. § 25 GBO Rn. 7/8 würde es bei Rechtskraft erlöschen. Die halbspaltige Vormerkung wäre also bei Umschreibung in die Bauhandwerkersicherungshypothek zu röten, der neue Betrag in Abt. III Spalte 3 einzutragen.

    Eine Rechtskraft haben wir aber gerade nicht.
    Die Klage wurde auch teilweise abgewiesen. Eventuell hat also mein Gläubiger sogar Rechtsmittel eingelegt, das weiß ich aber nicht.
    Also werde ich im Rang der Vormerkung auf 15.000 EUR umschreiben, die restlichen 10.000 aber weder röten noch irgendwie anfassen. Die bleiben offen bis zur Rechtskraft oder Vorlage einer anderslautenden Entscheidung?

    Gibt es Gegenmeinungen, andere Vorschläge? Muss eventuell sogar das Endurteil ergänzt werden?

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