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Und auch die hier teils vertretene Ansicht, sie hätte die Beträge zumindest zurückhalten müssen, erscheint eher fraglich. Geschuldet laut Beschluss ist nämlich keine Zahlung aus dem Vermögen, sondern Raten aus dem monatlichen Einkommen. Wenn diese nicht abgerufen werden, dürfte sich keine (rechtliche) Pflicht der PKH-Partei ergeben, diese dennoch ansparen zu müssen (ggf. 'bis in alle Ewigkeit', falls das Unterbleiben der Rateneinziehung gar nicht auffällt oder erst, wenn der RA in ein paar Jahren wegen der weiteren Vergütung anfragt).Doch, genau das! "Bis in alle Ewigkeit" wären ja bei PKH auch konkret nur 4 Jahre....
So konkret ist das nicht, wenn z. B. kein Antrag auf Ratenverrringerung kommt, die Akte gänzlich "in Vergessenheit" gerät und der RA erst in fünf Jahren wegen seiner weiteren Vergütung anfragt bzw. diese beantragt.
...kann man trotzdem keine abändernde Entscheidung mehr treffen.
... und höchstwahrscheinlich die bis dahin nicht angeforderten Raten auch nicht mehr verlangen (siehe Hinweis von Manfred auf die Verjährung).