Hallo Leute, bisher noch Theorie bei uns.....aber wir warten förmlich auf den ersten vereinfachten Vollstreckungsantrag (829 a ZPO) Weiß jemand wie dann mit dem Kostenvorschuss umzugehen ist? Entfällt der? Schöne Grüße langmack
Die Vorschusspflicht entfällt durch die elektronische Antragseinreichung natürlich nicht. ....
Das sieht § 12 Abs. 6 GKG aber etwas anders
Bin noch nicht wirklich auf diese Regelung gestoßen, da anscheinend den betreffenden Gl. nicht bekannt. (Sofern sich das ändern sollte, könnte es natürlich sein, dass die Gerichtskasse dann öfter den Kosten hinterherläuft.)
20 EUR. Ich denke da hat der Gesetzgeber mal gemerkt, dass dieser Betrag selbst bei seinem Ausbleiben kein gravierendes Loch in die Staatskasse reißen wird.
Der Finanzbedarf zur Fertigstellung des Berliner Flughafens beläuft sich auf angeblich 1 Mrd. EUR. Dafür könnte man 50 Millionen PfÜbse erlassen. :D:D