Mahnverfahren gegen OHG, Zuständigkeit wo?

  • Hallo,

    es liegt ein Mahnbescheid gegen eine OHG und die persönlich haftenden Gesellschafter vor. Alle haben Widerspruch eingelegt. Jetzt wäre das streitige Verfahren für die OHG an einem anderen Gericht wie die Verfahren gegen die persönlich haftenden Gesellschafter (wir hätte demnach 3 verschiedene Gerichte). Meines Erachtens geht das doch aber nicht.

    Der RA hat eine Rechtsprechung gefunden, wonach die Zuständigkeit des streitigen Gerichts nach Widerspruch nicht mehr geändert werden kann. Ich verstehe § 696 Abs. 1 S. 3 ZPO auch so.

    Kennt Ihr eine Lösung, wie wir alle Verfahren an ein Gericht bekommen? Mir fällt nur die Rücknahme gegen die Gesellschafter und entsprechende Antragstellung beim zuständigen Gericht für die OHG ein. Dann hätte unser Mdt. aber die Kosten der beiden anderen Mahnsachen kassiert.

    Danke vorab.

    Liane

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