Name des Gewerbebetriebs auf Fotos im Gutachten

  • Das erstellte Sachverständigengutachten enthält Fotos, auf denen der Name des Gaststättengewerbe- Betriebes, der unter der Anschrift vom Schuldner geführt wird, gut lesbar zu sehen ist. Dieser ist dem Schuldnernamen nicht ähnlich. Sollte das Gutachten insofern überarbeitet werden oder darf nur der Name des Schuldner nicht daraus hervorgehen?

  • Was machst Du denn, wenn auf Fotos Kennzeichen von Autos zu sehen sind?

    Geht aus dem Gutachten klar hervor, dass es um diese Kneipe geht?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich weiß, dass es Kollegen gibt, die die Sachverständigen anweisen, die Kennzeichen auf den Fotos unkenntlich zu machen!
    Das funktioniert auch ganz gut!

    Was den Gewerbebetrieb anbelangt hätte ich damit kein Problem!
    Insbesondere ist der Name der Kneipe ganz entscheidend für den Wiedererkennungseffekt
    ich würde mir sogar überlegen, den Namen der Kneipe in der Terminsbestimmung zu erwähnen, um Interessenten darauf aufmerksam zu machen...

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

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