Hallo,
ich hab hier einen O-Geldbeschluss gegen einen Zeugen. Er hat zwischenzeitlich das Ordnungsgeld bezahlt. Es stehen jedoch noch die Zustellkosten aus.
Vollstrecke ich jetzt noch wegen der Zustellkosten i.H.v. 3,50 EUR ?
Hallo,
ich hab hier einen O-Geldbeschluss gegen einen Zeugen. Er hat zwischenzeitlich das Ordnungsgeld bezahlt. Es stehen jedoch noch die Zustellkosten aus.
Vollstrecke ich jetzt noch wegen der Zustellkosten i.H.v. 3,50 EUR ?
Das würde hier (Schleswig-Holstein) unter die Kleinbetragsregelung fallen und somit nicht eingezogen werden.
hier ebenso
Ok. Dankeschön. Dann erinner ich jetzt noch einmal. Vielleicht zahlt er ja noch. Und wenn nicht dann mach ich mir einen Vermerk
in die Akte und fertig.
Wegen 3,50 EUR würde ich nichts mehr machen. Ordnungshaft ist wegen dieses Betrages nicht möglich, alles andere verursacht einen unangemessenen Zeit- und Geldaufwand.
Alleine die Zeit, die du für die Frage gebraucht hast, ist teurer als die 3,50. Der Staat will wirtschaftlich sein...mit sowas fängt es an.
Alleine die Zeit, die du für die Frage gebraucht hast, ist teurer als die 3,50. Der Staat will wirtschaftlich sein...mit sowas fängt es an.
Das stimmt schon - andererseits: auf Dauer läppert es sich auch zusammen, wenn sich das herumspricht. Aber da hätte sich der Staat eine andere Lösung einfallen lassen sollen.
auf Dauer läppert es sich auch zusammen.
Die Dauer muss aber ganz schön lange sein bei Beträgen von 3,50 EUR...
Du weißt doch: Der Staat ist ja immer pleite, insofern ist die Dauer ggf. sogar überschaubar...
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