Unruhe am Hamburger Insolvenzgericht

  • Es gibt wohl kaum einen Insolvenzler, der sich nicht schon mit Artikeln, Urteilen, oder dem Kommentar des streitbaren Hamburger Richters auseinandergesetzt hat:

    Link zum Artikel:

    http://www.wiwo.de/unternehmen/di…t/20742080.html

    ich habe die "Hamburger Vorgänge", oder genauer: "das Ergebnis" mit
    großer Bestürzung zur Kenntnis genommen. Mein Kopfschütteln muss ich einstellen, weil es beim Schreiben hinderlich sein würde.

    Bisher hab ich immer geglaubt, die Richterpräsidien seien Garanten des Art. 97 GG.
    Ja ja, ich weiß, der Weihnachtsmann kommt nicht am 24 !

    Die meisten kennen es doch, dass es auch mal ruppig abgehen kann, dass sich auch schon mal
    Akteure miteinander überworfen haben. Dann wird halt im Streit auseinandergegangen.
    Der Umgang wird später wieder beiderseitig ohne Animositäten professionalisiert. Dass letztlich erfolgreiche Eingaben an die Justizverwaltung erfolgen, um mißliebige und exponierte Richterperönlichkeiten letztlich aus dem Insolvenzpensum "hinweg- zu domestizieren", ist ein Novum. Das dies hier so
    geschehen sein könnte, drängt sich beim Lesen dieses Artikels auf.

    Was mich total aufreget ist, dass hier einer der kundigsten und erfahrensten Insolvenzrichter
    offenbar "abgesägt" werden soll, weil dies einigen Akteuren in den Kram passt.

    Kein gutes Aushängeschild für den Insolenzstandort Deutschland !
    Und: es ist der Dammbruch ! Heute ein Richter, morgen vtl. nicht willfährige Rechspfleger ?

    Abschileßend: wo wären wir in der InsO ohne einen streitbaren Querdenker wie Frind ?
    ich glaube, es sähe vieles nicht gut aus !

    Immer noch geschockt, ist mehr als dieses kurze statement im moment nicht drin


    Def

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Unabhängig davon, wie der Richter aufgetreten ist und was er entschieden hat, kann es ja wohl nicht angehen, dass (offensichtlich einseitige) Eingaben Auswirkungen auf den GVP haben! Wer mit Entscheidungen der UNABHÄNGIGEN Entscheider Probleme hat, kann den Rechtsweg bemühen. Die Dienstaufsicht ist hier nicht das probate Mittel...oder wohl doch?!
    Und man bedenke, wie einfach das dann beim unliebsamen weil zu penibel arbeitenden Rechtspfleger funktionieren kann, wo es ja nicht mal wenigstens ein mit Kollegen besetztes Präsidium gibt. Wehret den Anfängen!

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Das Richterpräsidium ist - anders als der über die Geschäftsverteilung der Rechtspfleger entscheidende Geschäfts- bzw. Behördenleiter - ein unabhängiges gerichtliches Selbstverwaltungsorgan. Regelungen über das Präsidium finden sich in den §§ 21a - 21e GVG.

    Dass sich ein Richter durch die vom Präsidium beschlossene Geschäftsverteilung kaltgestellt sieht, kommt schon einmal vor, sh. etwa BVerwG, VII C 47.73; VGH Bayern, 20 CE 93.1589; VGH BaWü, 4 S 1830/05; VG Kassel, 1 K 691/08.KS. Indes wird es schwer werden, einen Ermessensfehlgebrauch des Präsidiums nachzuweisen (zumal dessen Verhandlungen geheim sind). Schauen wir, ob es dem Richter F. gelingt, Verstöße gegen die richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 GG) und gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) nachzuweisen. Im Moment habe ich den Eindruck, dass er sich mediale Aufmerksamkeit verschafft, um seine Interessen durchzusetzen.


  • ...
    Dass sich ein Richter durch die vom Präsidium beschlossene Geschäftsverteilung kaltgestellt sieht, kommt schon einmal vor, sh. etwa BVerwG, VII C 47.73; VGH Bayern, 20 CE 93.1589; VGH BaWü, 4 S 1830/05; VG Kassel, 1 K 691/08.KS. Indes wird es schwer werden, einen Ermessensfehlgebrauch des Präsidiums nachzuweisen (zumal dessen Verhandlungen geheim sind). Schauen wir, ob es dem Richter F. gelingt, Verstöße gegen die richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 GG) und gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) nachzuweisen. Im Moment habe ich den Eindruck, dass er sich mediale Aufmerksamkeit verschafft, um seine Interessen durchzusetzen.

    Ein gewonnener Eindruck (sowohl des Richters als auch unserer beim Lesen) kann falsch sein...er kann aber auch richtig sein. Dass er nicht an mangelnder Geltungssucht zu leiden scheint, ändert aber nichts an "das hat Geschmäckle".

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    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)


  • Kein gutes Aushängeschild für den Insolenzstandort Deutschland !
    Und: es ist der Dammbruch ! Heute ein Richter, morgen vtl. nicht willfährige Rechspfleger ?

    Na das hats aber schon gegeben und ist nichts neues.
    In einem Insolvenzgericht der Nachbarschaft wurden Inso-Rechtspfleger "abgesägt" , weil sie sich geweigert hatten , künftig für die Inso-Richter vorbereitende Tätigkeiten auszuüben.
    Der Dammbruch kann also sehr wohl auch innerhalb der Justiz stattfinden, ohne Einwirkung von außen.

  • Bitte betrachtet die Sache auch mal von außen. Ein Insolvenzschuldner kann sich den Insolvenzrichter und den zuständigen Rechtspfleger nur bedingt aussuchen. Gleiches gilt für den Insolvenzverwalter, der dem Monopol seiner Bestellung durch den Insolvenzrichter ausgeliefert ist. Da können scheinbar willkürliche Entscheidungen, die den gesetzgeberischen Willen nur scheinbar abbilden, schnell zu einer Existenzvernichtung führen.

    Zum Beispiel die Aussage einer Insolvenzrichterin, dass im Hinblick auf den Sanierungserlass die Einreichung eines Insolvenzplan zum Delisting des jeweiligen Verwalters führt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Die Presse scheint da recht gut informiert zu sein.
    Soweit im Thread darauf hingewiesen wurde, dass Rechtspflegerumsetzungen auch so erfolgen können,
    ist dies klar. D.b. doch wohl kaum, nur weil es dem Rechtspfleger passieren kann, ist das alles i.O. ! Bitte etwas weniger "Kästchendenken" ! mein nick kommt nicht von ungefähr :D

    Den Dammbruch befürchte ich auch deshalb, weil einer solcher wg. einer "erst Recht-Argumention" erfolgen
    könnte.
    Soweit gemutmaßt wird, der betreffende Insolvenzrichter könnte die Presse funktionalisiert haben, dürfte dem nicht so sein, aber wenn doch: na und !
    Soweit hervorgehoben wird, die Bestellung bei Insolvenzgerichten sei existenziell, ist der Rechtsweg nach wie vor § 23 EGGVG.

    Bei meiner Antwort ging es sicherlich nicht um das Ausdiskutieren von richterlicher Befindlichkeit, verwalterseitiger Befindlichkeit oder dem Umstand, dass Rechtspfleger einfach umsetzbar sind (ist nicht der BDR ständig mit den Forderungen nach Rechtspflegerpräsidien unterwegs ? - wo sind die hier ? !.

    Ich sehe einfach den Insolvenzstandort Deutschland in Gefahr und darüberhinaus erkläre ich mich mit Frind solidarisch.
    Wenn diese Solidaritätserklärung stören sollte, dann schmeißt mich aus dem Forum.
    greez Def

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Heikles Thema. Man kann das alles so oder so sehen, um es einmal ganz unverbindlich zu sagen. :D

    In der Sache ist es hier zu einer Vermischung von fachlicher Kompetenz und Selbstdarstellung gekommen, die eine nicht mehr auflösliche Mischung ergeben hat. Sicherlich liegt Frind in vielen Dingen inhaltlich richtig, aber die Art und Weise, in der er das transportiert und damit umgeht, liegt in der Regel irgendwo zwischen gewöhnungsbedürftig, nicht nachvollziehbar und inakzeptabel.

    Meiner Ansicht nach ist das ein Einzelfall, in dem jemand, der sich zu weit aus dem Fenster gelehnt hat, die Plattform entzogen wurde, mehr aber auch nicht.

  • Heikles Thema. Man kann das alles so oder so sehen, um es einmal ganz unverbindlich zu sagen. :D

    In der Sache ist es hier zu einer Vermischung von fachlicher Kompetenz und Selbstdarstellung gekommen, die eine nicht mehr auflösliche Mischung ergeben hat. Sicherlich liegt Frind in vielen Dingen inhaltlich richtig, aber die Art und Weise, in der er das transportiert und damit umgeht, liegt in der Regel irgendwo zwischen gewöhnungsbedürftig, nicht nachvollziehbar und inakzeptabel.

    Meiner Ansicht nach ist das ein Einzelfall, in dem jemand, der sich zu weit aus dem Fenster gelehnt hat, die Plattform entzogen wurde, mehr aber auch nicht.

    sorry, aber hier dürfte zu hinterfragen sein, auf wessen Betreiben hier eine Plattfom entzogen wurde, und ob die Einwendungen der Hinterteibenden wem noch in die Hände spielte.... oki, dies ist etwas weit gedacht.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
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    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Ich kenne Herrn Frind nur durch zwei Seminare und natürlich durch Literatur. Und ich fand in den meisten kontroversen Diskussionen immer die Auffassung von Herrn Frind am besten und nachvollziehbar.

    Hoffentlich findet er eine Möglichkeit, da weiterzumachen. Ohne all zu viele Bücklinge machen zu müssen.

    Die Insolvenzler-"Gilde" ist halt irgendwie eigen: Vom Richter bis zum kleinen Insolvenzsachbearbeiter im Verwalterbüro.

  • Der Fall erinnert ein wenig an eine insolvenzspezifische Miniaturausgabe des Herrn Thomas Fischer, der zwar in Bezug auf die Rechtfindung durchaus als Koryphäe gilt, aber wegen der sehr spezifischen Vermittlung des entsprechenden Wissens und der offenen und polemischen Kritik am justizinternen Innenleben (an die "Pinguine" im hier vorliegenden Fall sei erinnert) sowie des Fokus auf die Öffentlichkeit bei Kollegen nicht unbedingt beliebt sind.
    Da mir der vorliegende Fall nicht bekannt ist, vermag ich nicht zu sagen, ob hier nun jemand dafür abgestraft wird den Finger in die Wunde zu legen oder weil das öffentlichkeitswirksame Bohren in der selbigen zum Selbstzweck geworden ist. Beides - willkürliche Entscheidungen eines Richters wie auch eine willkürliche Entscheidungen über einen Richter wären grundsätzlich geeignet das Bild der Justiz zu schädigen.

    Den Beteiligen, gleich welcher Seite, kann man nur wünschen im besten Sinne -Recht- zu bekommen.

  • Hat sich erledigt, ist schon in juris eingestellt.

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