Rechtsnachfolge auf Antragsgegnerseite

  • Ich stehe wohl gerade auf dem Schlauch...

    Ich habe hier eine Rechtsnachfolge auf der Antragsgegnerseite. Der Ag. ist verstorben und wurde von seiner Frau und dem Kind zu je 1/2 Anteil beerbt. Die Ehefrau hat einen Teil bezahlt und das Kind nicht. Nun wurde vom Antragstellervertreter beantragt, eine Rechtsnachfolgeklausel dahingehend zu erteilen, dass Rechtsnachfolger des Antragsgegnersdas Kind ist wegen eines noch offenen Betrages von X zzgl. Zinsen auf diesen Teilbetrag. DieserTeilbetrag ergibt sich nur aus einem Forderungskonto, zu dem keinerlei Belegebeigefügt sind. Ich kann also gar nicht nachvollziehen, ob die Forderung in derHöhe überhaupt besteht. Geht das überhaupt? Kann ich nicht einfach die Klauseldahingehend erteilen, dass ich beide Erben in der Klausel nenne, die Klausel abernur gegen einen Erben (also das Kind) erteile? Die bereits geleistetenZahlungen können mir doch eigentlich egal sein oder muss ich diesen Betrag mitin die Klausel aufnehmen? Fragen über Fragen...

  • Du kannst nach den vorliegenden Unterlagen nur gegen die Erben in Erbengemeinschaft die Klausel erteilen. Diese sind Gesamtschuldner. Zahlt einer einen Teil, haftet er (bzw. der Nachlass) trotzdem auch noch für den anderen Teil.

    Der Antrag ist also Quatsch.

    EDITH sagt noch: Wie hoch die Forderung tatsächlich noch ist, ist im Klauselerteilungsverfahren nicht zu prüfen. Hier geht es um formelle Nachweise. Dir muss der Erbschein in Ausfertigung vorliegen (oder Testament + Eröffnungsprotokoll), fertig. Das materielle Rumgekröse hat im Klauselverfahren nichts zu suchen.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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