• Es ist ja nicht nur eine Frage der Verantwortung des Mitarbeiters. Hier gibt es, wie wohl überall, Urlaubsquoten. Wenn Kollegen ihren Urlaub in viele Einzelteile aufteilen und ihn über das Jahr verstreuen, wird die Urlaubsverteilung für den Rest der Kollegen schwierig bis unmöglich.

    Weshalb das denn? :gruebel: Einzelne Tage oder eine Woche Abwesenheit lassen sich vertretungsmäßig aus meiner Sicht viel besser händeln als vier Wochen Urlaub am Stück.

    Ich glaube, er meinte nicht die Vertretung sondern die Möglichkeiten, selbst Urlaub zu nehmen und die Zeiträume zu planen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • @ Frog: Funktioniert erstaunlich gut :D. Wie gesagt wird aber auch von den meisten Mitarbeitern auch so gewünscht. Die Urlaubsplanung ist dann auch so abgesprochen, dass man Kollegen schon im November/Dezember den Sommerurlaub genehmigen kann und die dann auch entsprechend sicher früh buchen können.
    Intern gibt es die Regelung, dass halt alle Urlaube, die nach der Urlaubsplanung kommen nachrangig sind und ggf nicht genommen werden können, weil andere Kollegen die Zeiträume schon besetzen.
    Funktioniert aber nur, weil alle mitmachen und sich an die aufgestellten Regeln halten.

  • Grundsätzlich spricht ja nichts gegen langfristige Urlausplanung; Problem ist nur, dass ich in einem Zeitraum von z. B. 6 Monaten schon mal (evtl. sogar mehrfach) die Geschäftsverteilung ändern muss. Dann haben z. T. Leute die Vertretung zugesichert, die zum Urlaubszeitraum schon in einer anderen Abteilung arbeiten...

  • Einschläg ist hier wohl das Bundesurlaubsgesetz, § 7, Absatz 2.
    (2) 1Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. 2Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

    Gruß
    Sedreg

  • Einschlägig ist hier wohl das Bundesurlaubsgesetz,

    Das wäre einschlägig, wenn es sich um Bundesbeamte handelte.
    Die meisten Rechtspfleger sind aber nicht im Bundesdienst tätig, sondern Landesbeamte. Dann gilt, dem Föderalismus sei's geklagt, das im jeweiligen Land Geregelte.

  • Der Dienstherr hat, wie wohl jeder andere Arbeitgeber auch, ein Interesse daran, dass die Mitarbeiter zu 100% leistungsfähig sind. Ohne Grund gibt es die Regelungen in den Urlaubsverordnungen nicht. Ich gehe mal davon aus, dass in der freien Wirtschaft die Flexibilität auch nicht viel größer sein wird. Bei Betriebsferien sogar eher andersrum, da sind dann nämlich schon mal ein paar Wochen weg.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Es ist ja nicht nur eine Frage der Verantwortung des Mitarbeiters. Hier gibt es, wie wohl überall, Urlaubsquoten. Wenn Kollegen ihren Urlaub in viele Einzelteile aufteilen und ihn über das Jahr verstreuen, wird die Urlaubsverteilung für den Rest der Kollegen schwierig bis unmöglich.

    Weshalb das denn? :gruebel: Einzelne Tage oder eine Woche Abwesenheit lassen sich vertretungsmäßig aus meiner Sicht viel besser händeln als vier Wochen Urlaub am Stück.

    Ich glaube, er meinte nicht die Vertretung sondern die Möglichkeiten, selbst Urlaub zu nehmen und die Zeiträume zu planen.

    Wir habe hier Urlaubsgruppen, in denen es nur Überschneidungen allenfalls mit einer Teilzeitkraft, die wir kaum haben, geben darf. Wenn jetzt also eine Ganztagskraft meint, in jeden Monat so 2-3 Tage Urlaub nehmen zu müssen, schaut der Rest mit Urlaubswünschen von 2-3 Wochen am Stück in die Röhre.

  • Das sind ja landesrechtliche Regelungen. Ich kenne in LSA keine Vorschrift die dazu was sagt. Einschlägig sind 44 BeamtStG, § 71 LBG LSA und die UrlVO. Schau doch mal bei dir in den entsprechenden Vorschriften.
    Ich würde vielleicht mit einem Mitglied de öPR da Gespräch mit dem GL suchen. Es muss ja einen Grund für eine solche Regelung geben.

    Auch in Sachsen-Anhalt gilt gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 UrlVO LSA: "Er <der Urlaub red.> kann geteilt werden, soweit dadurch der Urlaubszweck nicht gefährdet wird."

  • Die "Flexibilität" des öffentlichen Dienstes in derlei Fragen ist erschütternd.

    Nach einigen Nachfragen diesbezüglich bei Freunden, Bekannten und Verwandten in der freien Wirtschaft, scheint mir die Flexibilität im öD noch am Höchsten. Gerade in Unternehmen mit Schicht- und Wochendbetrieb bringen (kurzfristige) Einzelurlaubstage den Schichtplan durcheinander sind nicht gerne gesehen.

    Nach meiner bescheidenen Meinung sind dagegen die Ansprüche an den Arbeitgeber (und die Vorgesetzten) nirgends so hoch, wie im öD...

  • Das sind ja landesrechtliche Regelungen. Ich kenne in LSA keine Vorschrift die dazu was sagt. Einschlägig sind 44 BeamtStG, § 71 LBG LSA und die UrlVO. Schau doch mal bei dir in den entsprechenden Vorschriften.
    Ich würde vielleicht mit einem Mitglied de öPR da Gespräch mit dem GL suchen. Es muss ja einen Grund für eine solche Regelung geben.

    Auch in Sachsen-Anhalt gilt gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 UrlVO LSA: "Er <der Urlaub red.> kann geteilt werden, soweit dadurch der Urlaubszweck nicht gefährdet wird."

    Richtig, aber dass auch mal nur einzelne Tage nicht genommen werden dürfen, steht nirgends.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Durch die Formulierung "kann geteilt werden, wenn dadurch der Urlaubszweck nicht gefährdet wird" wird m.E. deutlich, dass sehr wohl einzelne Urlaubstage genommen werden können, denn dies gefährdet den Urlaubszweckdefinitiv nicht, sofern der größere Teil es Urlaubs zusammenhängend genommen wird.

  • Die "Flexibilität" des öffentlichen Dienstes in derlei Fragen ist erschütternd.

    Nach einigen Nachfragen diesbezüglich bei Freunden, Bekannten und Verwandten in der freien Wirtschaft, scheint mir die Flexibilität im öD noch am Höchsten. Gerade in Unternehmen mit Schicht- und Wochendbetrieb bringen (kurzfristige) Einzelurlaubstage den Schichtplan durcheinander sind nicht gerne gesehen.

    Nach meiner bescheidenen Meinung sind dagegen die Ansprüche an den Arbeitgeber (und die Vorgesetzten) nirgends so hoch, wie im öD...


    Der Vergleich von Beamten ohne Schichtdienst mit Arbeitnehmern im Schichtdienst hinkt aber etwas.

    Mir ist eine Polizeidienststelle bekannt (mit Schichtdienst), wo für dieses Jahr alle Urlaube gestrichen wurden, die unter 5 Tagen am Stück sind. Unflexibler geht es nicht. Das betrifft u.a. Urlaubstage, die für Hochzeitsfeiern, Wochenendtrips etc. eingereicht wurden und auch eigentlich schon bewilligt waren. Sofern man keinen bewilligten Urlaub hat, kann man dort nämlich immer noch bei Personalengpässen auch kurzfristig noch zum Dienst beordert werden. Flexibel ist das nur für den Dienstherrn.
    Mir ist leider nicht bekannt, ob dort auch das tolle Argument fehlender Erholungszweck herangezogen wurde.

    Dagegen haben wir Rechtspfleger es natürlich gut, müssen uns aber meiner Meinung nach auch nicht mit Angestellten im Schichtdienst vergleichen.


  • Das sehe ich genauso. :daumenrau

  • Ich kann mich an eine Kollegin erinnern, die hatte für einen relativ langen Zeitraum immer 1 Tag in der Woche Urlaub eingereicht.
    Das fanden die Kollegen irgendwann nicht mehr so freundlich und haben das beim Direx angesprochen. Man hat ihr dann irgendwann (sehr spät)
    gesagt, das das so nicht gehen würde. Sie hat es dann auch gelassen; es gab offenbar auch keine sachgerechte Begründung für den immer gleichen Tag.
    Ob das damals irgendwo stand, kann ich nicht sagen. Mir hat man jedenfalls noch nie 1 Tag Urlaub verwehrt.

  • Der Vergleich von Beamten ohne Schichtdienst mit Arbeitnehmern im Schichtdienst hinkt aber etwas.

    Das mag sein; aber zumindest mir sind auch Büroarbeiter im privaten Bereich bekannt, die nicht so flexibel wie wir mit Urlauben, Gleitzeiten und Bummeltagen umgehen können.
    Daher bleibe ich standhaft bei meiner Aussage, dass es im öD (jedenfalls im klassischen Bürobetrieb) nach meiner Auffassung äußerst flexibel zugeht.:cool:
    Ausnahmen mag es natürlich geben....

    Einmal editiert, zuletzt von Traumtänzer (17. Januar 2018 um 15:22) aus folgendem Grund: nochmal vong Zusatz her

  • Ich kann mich an eine Kollegin erinnern, die hatte für einen relativ langen Zeitraum immer 1 Tag in der Woche Urlaub eingereicht.
    Das fanden die Kollegen irgendwann nicht mehr so freundlich und haben das beim Direx angesprochen. Man hat ihr dann irgendwann (sehr spät)
    gesagt, das das so nicht gehen würde. Sie hat es dann auch gelassen; es gab offenbar auch keine sachgerechte Begründung für den immer gleichen Tag.
    Ob das damals irgendwo stand, kann ich nicht sagen. Mir hat man jedenfalls noch nie 1 Tag Urlaub verwehrt.

    Das wiederum kann ich so gar nicht nachvollziehen.
    Es ist ja leider zur Unsitte verkommen, dass man 1 Tag GAR NICHT vertritt

    Selbst bei einer Vertretung werden doch umfangreiche/unschöne Akten bei 1 Tag Abwesenheit nicht einmal angefasst.

    Für Vertreter ist das doch paradiesisch!

    Aus dem Sachverhalt lese ich, dass die UNKollegen ERST zum Direktor gingen und DANN erst wurde sie in Kenntnis gesetzt?
    Sollte dem so sein, ist das widerwärtig unkollegial.

    Wem schadet das?
    Wer ist beschwert?

    Durch derlei Possen verdirbt man sich und den Kollegen sehr viel.

  • Ja, so war es. Bitte aber daran denken: Bei uns ist das etwas anders. Wir haben auch Sprechstunden. Sie hat halt immer an einem der Sprechstundentage Urlaub genommen. Die fiel dann logischerweise flach. Die Telefonate landeten aber dann zumeist bei den Kollegen, die den Leuten erklären mussten, das die Kollegin wieder einmal nicht da ist.
    Da werden dann irgendwann auch sehr unflätige Bemerkungen dabei und wenn das über einen längeren Zeitraum geht, nervt das irgendwann schon. War aber vor vielen Jahren.

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