Antrag aus Strafaussetzung

  • Hallo,

    wie handhabt ihr das, wenn der Verurteilte einen Antrag auf Strafaussetzung stellt, obwohl noch 3 vollen Strafen zu vollstrecken sind und der 1. gemeinsame Prüfungstermin erst 2019 ist. Fordert ihr euch trotzdem eine Stellungnahme der JVA an?

    Ich bin gerade etwas verwirrt.

  • Ja, egal wann der VU einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellt, wird eine Stellungnahme der JVA angefordert und anschließend alles an die Strafvollstreckungskammer zur Entscheidung vorgelegt (irgendwie muss über den Antrag ja entschieden werden). Die StVK kann dann gegebenenfalls gleich mit entscheiden, dass ein erneuter Antrag innerhalb der nächsten 6 Monate nicht zulässig ist (was ich aber noch nie gesehen habe und so haben wir auch Kandidaten, bei denen wir alle 2-3 Monate vorlegen).

  • Hier wird keine Stellungnahme angefordert und es erfolgt grundsätzlich keine StVK-Vorlage.
    Der VU wird von uns darauf hingewiesen, dass der Antrag zu früh gestellt wurde und es wird ihm der frühstmögliche Aussetzungszeitpunkt mitgeteilt.
    Erst wenn er dennoch auf eine Entscheidung besteht, erfolgt die Anforderung und die Vorlage

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