Vertretungsbescheinigung Limited Malta

  • Morgen!

    Kurz vorm Jahreswechsel trifft es mich noch mit einer Limited aus Malta. Diese kauft einen Bauplatz. Ich muss die Auflassung prüfen.

    Beigefügt ist eine Vertretungsbescheinigung eines maltesischen "Notary Public" samt Apostille und deutscher Übersetzung. Leider geht aus der Bescheinigung nicht hervor, dass die Vertretungsmacht bereits beim Abschluss des Kaufvertrages bestand.
    Apostille sollte ja für Malta grundsätzlich ausreichend sein.

    Leider sind die Vertretungsverhältnisse im maltesischen Handelsregister nicht öffentlich. Die Apostille ist auch nur in beglaubigter Kopie beigefügt. Die Kopie des Siegels ist nicht lesbar.

    Über einen Vertretungsnachweis konnte ich im Internet und in den hier vorhandenen Kommentaren nichts finden. Selbst der Notar scheint lediglich mit anderem Vornamen zu existerien. Auch hat die Käuferin laut maltesischem Handelsregister einen anderen Sitz.

    Ideen?

    Guten Rutsch ins neue Jahr!

  • Ideen?

    Maltesisches Gesellschaftsrecht ist an das englische angelehnt -> Common Law System -> Nachweis durch certificate of registration sowie certificate of good-standing oder bzw. ergänzend (bei abgeleiteter Vertretungsmacht) Bescheinigung des secretary (vgl. Meikel/Hertel Einl G 139, 81 ff) -> im Ergebnis daher wie z.B. Gutachten des DNotI Nr. 127353 (Cayman) -> weiteres Erfordernis hinsichtlich der Bescheinigung durch den Notary s. Beschluss des OLG Nürnberg vom 25.03.2014; 15 W 381/14 (a.A. Meikel/Hertel a.a.O. Rn 89 Fn 93) => letzteres einschließlich der oben schon aufgezeigten Mängel beanstanden

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