Ablehnung Aufwendungsersatz 1835 BGB

  • Sachverhalt:

    Ehrenamtliche Betreuerin beantragt den Ersatz ihrer Aufwendungen nach § 1835 BGB (Betreute ist ihre vermögende Tante). Anhand ihrer Liste sehe ich, dass sie einerseits bis zu 9 Fahrten im Monat abrechnet und dass der Anlass zumeist mit 'Kaffeetrinken, Ausflug, Besuch, Friseur' angegeben wird. Ab und zu eine Begleitung zu einem Arztbesuch (die Tante bezahlt zwar das Heim bereits für diese Begleitungen, es steht aber regelmäßig kein Mitarbeiter zur Verfügung, das glaube ich der Nichte auch)

    Bislang konnte ich der Betreuerin meine Einwendungen nicht näher bringen. Sie habe das bei dem Vorgängergericht immer so abgerechnet und nie eine Beanstandung erhalten, daher habe sie darauf vertraut, die Ausgaben erstattet zu bekommen. Ich wolle ihrer Tante das letzte bisschen Lebensmut nehmen / sie könne es sich doch leisten (das stimmt wohl) und ihre Tante bestehe auf den zahlreichen Besuchen. Daher sei das als Betreuungstätigkeit anzuerkennen.

    Für den Fall, dass ich lediglich die Fahrtkosten für 2 Besuche im Monat festsetze, komme ich mit 30 Cent pro Kilometer (Hin und zurück) auf 360,-€. Das wäre ja noch weniger als die pauschale Entschädigung in Höhe von 399,-€ :(

    Wäre es nicht im Ergebnis besser, ich weise den 1835 Antrag ganz zurück, damit sie stattdessen die Pauschale beantragen kann? Wenn ich nach 1835 auf 360,-€ 'heruntersetze' verliert sie die Differenz :gruebel:


    Leider haben mich die bereits vorhandenen 1835-Threads nicht weitergebracht, daher hoffe ich auf einen Tipp :oops:

  • Meinst Du, die Tante käme besser dabei weg, wenn die Nichte jedes Mal einen Ersatz engagieren würde, der die Kaffeefahrt etc. mit der Tante unternimmt? Ich wäre hier wohl eher großzügig. Spannender wäre für mich, was die Betreuerin hinsichtlich der Zahlung an das Heim, für die keine Leistung erbracht wird, unternimmt.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ergänzungsbetreuer bestellen, der soll mit der Betreuerin einen Kaffeekränzchenvertrag abschließen und Vergütung vereinbaren.
    Für Betreuung dann nur noch Pauschale.

  • Wenn du einen Antrag nach § 1835 BGB hast und da weniger als § 1835a BGB rauskommt, kannst du mMn nicht zurückweisen (mangels Rechtsgrundlage). Die Betreuerin würde dann die Differenz § 1835a BGB - § 1835 BGB verlieren. Wäre halt so. Ich halte auch nichts davon, eine "Gefälligkeitsentscheidung" zu treffen und das einfach festzusetzen nur weil sich niemand wehrt und das schon immer so gemacht wurde (das Risiko, dass sich die Rechtsprechung mal ändert, besteht doch immer. Die Betreuerin hat insoweit wohl keinen Vertrauensschutz). Wenn die Betroffene noch geistig klar ist (davon gehe ich in Anbetracht der diversen Unternehmungen mal aus) kann sie der Betreuerin kleine Schenkungen machen und ihr z.B. mal 10€ für Sprit o.ä. zustecken. Dadurch dürfte die Angelegenheit eventuell zu lösen sein.

  • Ergänzungsbetreuer bestellen, der soll mit der Betreuerin einen Kaffeekränzchenvertrag abschließen und Vergütung vereinbaren. Für Betreuung dann nur noch Pauschale.

    Genau so läuft's und alle (Betreuerin, Tante und Gericht) sind glücklich. Wegen Kontrolle z.B. jeweils Bestätigung eines Heimmitarbeiters vereinbaren und die Ergänzungsbetreuung kann schnell wieder aufgehoben werden.

  • Sachverhalt:


    Für den Fall, dass ich lediglich die Fahrtkosten für 2 Besuche im Monat festsetze, komme ich mit 30 Cent pro Kilometer (Hin und zurück) auf 360,-€. Das wäre ja noch weniger als die pauschale Entschädigung in Höhe von 399,-€ :(

    Wäre es nicht im Ergebnis besser, ich weise den 1835 Antrag ganz zurück, damit sie stattdessen die Pauschale beantragen kann? Wenn ich nach 1835 auf 360,-€ 'heruntersetze' verliert sie die Differenz :gruebel:

    Die 399,00 EUR bekäme die Betreuerin pro JAHR, nicht pro Monat.

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • pro Jahr klar.
    Ich vermute mal 25 km einfach :D

    Aber vielleicht einfach mal die Vertragslösung für "weitere tatsächliche Kümmerung und Pflege" ernst nehmen.
    Wurde wohl bisher schon so gehandhabt, wenn auch nicht in der rechtlich sauberen Variante.

  • Danke für eure Vorschläge!! Den Zusatzvertrag werde ich auf den Weg bringen.

    PS: Die 360,-€ waren in der Tat auf das Jahr hochgerechnet :)

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